Expertenrat einholen
Die Behandlung von Kontaktpersonen sollte bei allen klinisch vermuteten, epidemiologisch zusammenhängenden und im Labor bestätigten Fällen erfolgen:
- enge Kontakte:
- Familienmitglieder oder Personen, die im selben Haushalt leben
- Kontakte in institutionellen Einrichtungen mit Übernachtung im selben Zimmer, z. B. Internatsschlafsäle, während des Infektionszeitraums
Chemoprophylaxe
- Eine Antibiotikaprophylaxe sollte engen Kontaktpersonen nur dann angeboten werden, wenn beide der folgenden Bedingungen zutreffen:
- Ausbruch der Krankheit beim Indexfall innerhalb der letzten einundzwanzig Tage und
- es gibt einen engen Kontakt in einer der vorrangigen Gruppen
- Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, alle engen Kontaktpersonen (unabhängig von Alter und früherer Immunisierung) eine Chemoprophylaxe angeboten werden.
- Die Dosis der Antibiotika für die Chemoprophylaxe ist dieselbe wie für die Behandlung von Fällen.
- Die Chemoprophylaxe ist nicht Chemoprophylaxe ist nicht erforderlich, wenn es keine engen Kontaktpersonen in den vorrangigen Gruppen gibt.
Hinweis: Die folgenden Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für Komplikationen nach einer Keuchhustenerkrankung besteht, sowie Personen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie die Infektion auf andere Personen mit dem Risiko einer schweren Erkrankung übertragen, gelten als vorrangige Gruppen.
- Gruppe 1: Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Komplikationen ("gefährdet"):
- nicht geimpfte Säuglinge (geboren nach der 32. Schwangerschaftswoche) im Alter von weniger als 2 Monaten, deren Mütter nach der 16. Schwangerschaftswoche und mindestens 2 Wochen vor der Entbindung keinen Pertussis-Impfstoff erhalten haben
- nicht geimpfte Säuglinge (geboren £ 32 Wochen) im Alter von weniger als 2 Monaten, unabhängig vom mütterlichen Impfstatus
- nicht geimpfte und teilweise geimpfte Säuglinge (weniger als 3 Impfdosen) im Alter von 2 Monaten und darüber, unabhängig vom mütterlichen Impfstatus
- Gruppe 2: Personen mit erhöhtem Risiko einer Übertragung auf "gefährdete" Personen der Gruppe 1, die vor mehr als einer Woche und weniger als fünf Jahren keinen pertussishaltigen Impfstoff erhalten haben:
- a. Schwangere (> 32 Schwangerschaftswochen)
- b. Beschäftigte im Gesundheitswesen, die mit Säuglingen und Schwangeren arbeiten
- c. Personen, deren Arbeit einen regelmäßigen, engen oder längeren Kontakt mit Säuglingen beinhaltet, die zu jung sind, um vollständig geimpft zu werden (< 4 Monate)
- d. Personen, die in einem Haushalt mit einem Säugling leben, der zu jung ist, um vollständig geimpft zu werden (< 4 Monate)
Impfung
Eine Impfung sollte für Personen in Betracht gezogen werden, denen eine Chemoprophylaxe angeboten wurde.
- Ungeimpfte und teilweise geimpfte Kontaktpersonen bis zum Alter von zehn Jahren sollten den Impfplan mit dem entsprechenden Impfstoff vervollständigen.
- Eine Auffrischungsimpfung mit einem pertussishaltigen Impfstoff wird für Personen ab 10 Jahren (einschließlich schwangerer Frauen >32 Wochen Schwangerschaft) empfohlen, die in den letzten fünf Jahren keine Dosis eines pertussishaltigen Impfstoffs und im vorangegangenen Monat keinen Td-IPV-Impfstoff erhalten haben.
Schwangere Frauen
- Eine Chemoprophylaxe wird für Frauen empfohlen, die nach der 32. Schwangerschaftswoche exponiert sind und in den letzten fünf Jahren keinen pertussishaltigen Impfstoff erhalten haben; es sollte Erythromycin angeboten werden.
- Für Personen, die in die Gruppen 2b, 2c oder 2d fallen und schwanger sind, wird eine Chemoprophylaxe und Impfung in jedem Stadium der Schwangerschaft empfohlen. Eine weitere Impfstoffdosis ist nach 16 Wochen Schwangerschaft erforderlich.
- Neugeborene von Frauen mit vermutetem/bestätigtem Keuchhusten sollten eine Chemoprophylaxe erhalten.
Referenz:
(1) Public Health England (PHE) 2018. Leitlinien für das Public Health Management von Pertussis in England