Risikogruppen und Berechtigung zur Grippeimpfung
Die für eine Grippeimpfung in Frage kommenden Gruppen basieren auf den Empfehlungen des Gemeinsamen Ausschusses für Impfung und Immunisierung (JCVI). Das Programm zielt darauf ab, diejenigen direkt zu schützen, die ein höheres Risiko für grippebedingte Morbidität und Mortalität haben, und die Übertragung auf alle Altersgruppen durch die Impfung von Kindern zu verringern.
Die folgenden Kohorten sind angekündigt und berechtigt, eine Grippeimpfung zu erhalten:
Ab 1. September 2025:
- schwangere Frauen
- alle Kinder, die am 31. August 2025 2 oder 3 Jahre alt sind
- Kinder im Grundschulalter (von der Vorschule bis zur 6. Klasse)
- Kinder im Sekundarschulalter (von Klasse 7 bis Klasse 11)
- alle Kinder in klinischen Risikogruppen im Alter von 6 Monaten bis unter 18 Jahren
Ab Oktober 2025:
- Personen im Alter von 65 Jahren und darüber
- Personen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren in klinischen Risikogruppen (gemäß der Definition im Grünbuch, Influenza, Kapitel 19
- Personen in Langzeitpflegeheimen
- Pflegepersonen, die Pflegegeld beziehen oder die Hauptpflegeperson einer älteren oder behinderten Person sind
- enge Kontaktpersonen von immungeschwächten Personen
- Beschäftigte in der Sozialfürsorge ohne arbeitgebergeführte betriebliche Gesundheitsfürsorge, einschließlich derjenigen, die für ein registriertes Pflegeheim, einen registrierten Anbieter von häuslicher Pflege, einen ehrenamtlich geführten Hospizanbieter oder für Personen arbeiten, die Direktzahlungen (persönliche Budgets) oder persönliche Gesundheitsbudgets erhalten, wie z. B. persönliche Assistenten
Empfohlene Grippeimpfstoffe für Erwachsene:

Impfstoffe für Kinder
Für Personen in klinischen Risikogruppen im Alter von 6 Monaten bis unter 2 Jahren
Der Impfstoff der ersten Wahl ist der Zellkultur-Influenza-Impfstoff (TIVc). Steht dieser nicht zur Verfügung, kann als zweite Wahl der Influenza-Impfstoff aus Eikultur (TIVe/QIVe) angeboten werden.
Für Personen ab 2 Jahren in förderfähigen und klinischen Risikogruppen
Die erste Wahl ist der attenuierte Influenza-Lebendimpfstoff (LAIV). TIVc wird empfohlen, wenn LAIV kontraindiziert oder aus anderen Gründen ungeeignet ist (z. B. wenn die Eltern LAIV wegen des Schweinegelatinegehalts ablehnen). Steht TIVc nicht zur Verfügung, kann TIVe/QIVe angeboten werden, dies ist jedoch die am wenigsten bevorzugte Option.
Tabelle 2: Empfohlene Grippeimpfstoffe für Kinder
Kinder im Alter von 6 Monaten bis unter 2 Jahren in klinischen Risikogruppen Kinder im Alter von 2 bis unter 18 Jahren in förderfähigen Gruppen (einschließlich klinischer Risikogruppen) Angebot in der folgenden Reihenfolge
Erste Linie
- TIVc
Zweite Linie
- TIVe/QIVe
Angebot in der folgenden Reihenfolge:
Erste Zeile
- LAIV
Zweite Zeile
- TIVc wird empfohlen, wenn LAIV kontraindiziert oder aus anderen Gründen ungeeignet ist (z. B. wenn die Eltern LAIV aufgrund des Schweinegelatinegehalts ablehnen)
Dritte Linie
- TIVe/QIVe
- TIVc: Trivalenter Influenza-Impfstoff aus Zellkulturen
- TIVe: Trivalenter Influenza-Impfstoff aus Eikulturen
- QIVe: Vierwertiger Influenza-Impfstoff aus Eikulturen
- LAIV: abgeschwächter Lebendimpfstoff gegen Influenza
Referenz:
- UK Health Security Agency (28. Juli 2025). Nationales Grippe-Immunisierungsprogramm 2025 bis 2026 Schreiben.
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