Die gängige Lehrmeinung in den einschlägigen Lehrbüchern besagt, dass es nicht möglich ist, zweimal Windpocken zu bekommen - das Argument lautet, dass eine einmalige Windpockeninfektion eine lebenslange Immunität verleiht.
Es wird jedoch argumentiert (1), dass bei lebenslanger Immunität keine Gürtelrose auftreten würde, da es sich um eine örtlich begrenzte Reaktivierung des Virus handelt (was auf ein Versagen der immunologischen Kontrolle der Latenzzeit hindeutet)
es gibt Hinweise darauf, dass eine echte Neuinfektion mit Windpocken auftreten kann (2)
Dreiundzwanzig gesunde und offensichtlich immunkompetente Kinder mit einer Vorgeschichte von 2-5 Windpockenepisoden wurden nach einer erneuten Erkrankung untersucht.
Serienseren wurden mittels Harnstoff-Elutions-Enzymimmunoassay (ELISA) auf VZV-IgG-Subklassenmuster und VZV-IgG- und G-Subklassen-Antikörperavidität untersucht
Bei 11 Patienten, die innerhalb von 8 Wochen nach einer erneuten Windpockenerkrankung untersucht wurden (frühe Gruppe), war die mittlere Antikörperavidität signifikant niedriger (31,3 +/- 26,81) als bei der Kontrollgruppe (65,1 +/- 12,38) (P < .001). Sieben Patienten wiesen eine niedrige Avidität der Antikörper (< 30 Prozent) und eine Fülle von IgG3 auf, was einem Muster wie bei primären Windpocken entspricht, und 2/11 hatten hochavide Antikörper, die für anamnestische Reaktionen charakteristisch sind. Patienten der frühen Gruppe und 12 weitere, die über 8 Wochen nach der erneuten Erkrankung untersucht wurden (späte Gruppe), zeigten eine Reifung der Avidität und eine Abschwächung der Antikörper der IgG-Unterklasse mit Ausnahme von IgG1
Mindestens neun Kinder zeigten keine VZV-spezifischen sekundären (Gedächtnis-)Immunantworten im frühen Verlauf der erneuten Erkrankung. Es ist möglich, dass das Versäumnis, eine sekundäre Immunantwort aufrechtzuerhalten oder hervorzurufen, ihre Anfälligkeit für erneute Windpocken erklären könnte.
Es gibt auch Hinweise darauf, dass eine Windpockeninfektion bei Patienten aufgetreten ist, die geimpft waren und bei denen eine Antikörper- und zelluläre Immunität gegen das Varizella-Zoster-Virus nachgewiesen wurde - in diesen Fällen wurde bei der Virustypisierung ein Wildtyp-Virus und kein Impfstamm nachgewiesen, was eine Neuinfektion bestätigt.
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