Absetzen von blutdrucksenkenden Medikamenten
Liegt der Blutdruck des Patienten konstant im Zielbereich und gibt es keine Anzeichen für eine Schädigung der Endorgane - z. B. Nierenschädigung, hypertensive Retinopathie -, kann die medikamentöse Behandlung reduziert und in einigen Fällen sogar ganz abgesetzt werden.
Die Kriterien für das Absetzen von blutdrucksenkenden Medikamenten werden unter dem nachstehenden Menüpunkt näher beschrieben.
In allen Fällen gilt jedoch, dass
- nicht-pharmakologische Maßnahmen sollten fortgesetzt werden
- eine langfristige Überwachung des Blutdrucks ist obligatorisch
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