(1) unkomplizierter Bluthochdruck: keine Anzeichen von linksventrikulärer Hypertrophie, hypertensiver Retinopathie oder Niereninsuffizienz
(2) Fehlen anderer wichtiger kardiovaskulärer Risikofaktoren: etablierte ischämische Herzkrankheit, periphere Gefäßerkrankungen, familiäre Hypercholesterinämie, zerebrovaskuläre Störungen
(3) durchgehend gut eingestellter Blutdruck
(4) Patienten, die nur eine niedrig dosierte Monotherapie erhalten
(5) Patienten mit einem normalen Echokardiogramm
Einige Behörden betrachten die Punkte 1, 2 und 3 als ausreichende Bedingungen für das Absetzen blutdrucksenkender Medikamente. Andere Behörden sehen jedoch alle 5 Bedingungen als notwendig an, damit blutdrucksenkende Medikamente abgesetzt werden können.
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