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Autofahren und aufsteigendes, absteigendes oder abdominales Aortenaneurysma (AAA)

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Autorenteam

Aortenaneurysma - aufsteigende oder absteigende thorakale und/oder abdominale Aorta

Anspruch auf Gruppe 1:

  • Darf fahren und muss der DVLA nicht gemeldet werden, wenn der Aneurysmadurchmesser weniger als 6 cm beträgt
  • Darf fahren, muss aber der DVLA gemeldet werden, wenn der Aneurysmadurchmesser zwischen 6 cm und 6,4 cm liegt
    • Darf neu lizenziert werden bzw. unterliegt einer jährlichen Überprüfung
  • Darf nicht fahren und muss die DVLA benachrichtigen, wenn der Aneurysmadurchmesser 6,5 cm oder mehr beträgt.
    • Der Führerschein wird verweigert oder entzogen.
    • Kann nach erfolgreicher chirurgischer Behandlung ohne Anzeichen einer weiteren Vergrößerung und ohne andere disqualifizierende Bedingungen wieder zugelassen werden.
    • Im Falle einer bikuspiden Aortopathie sollte der maximale Aortendurchmesser weniger als 6,5 cm betragen.

Aktuelle Informationen finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.

Referenz:


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