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Autofahren (und Herzrhythmusstörungen)

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

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Autorenteam

Herzrhythmusstörungen umfassen:

  • sinoatriale Erkrankung
  • signifikanter atrioventrikulärer Überleitungsdefekt
  • Vorhofflattern/Vorhofflimmern
  • Tachykardie mit schmalem oder breitem Komplex

Anmerkung:

  • Vorübergehende Herzrhythmusstörungen, die während eines akuten Koronarsyndroms auftreten, müssen in diesem Abschnitt nicht untersucht werden.

Bezüglich des Anspruchs auf Gruppe 1:

  • Darf kein Fahrzeug führen, wenn die Arrhythmie eine Arbeitsunfähigkeit verursacht hat oder wahrscheinlich verursachen wird.
  • Das Führen eines Fahrzeugs kann ohne DVLA-Benachrichtigung erst wieder aufgenommen werden, wenn:
    • die zugrunde liegende Ursache festgestellt wurde
    • die Herzrhythmusstörungen seit mindestens 4 Wochen unter Kontrolle sind
  • Die DVLA muss benachrichtigt werden, wenn ablenkende oder behindernde Symptome auftreten und/oder die Herzrhythmusstörungen seit mindestens 4 Wochen nicht unter Kontrolle sind und die zugrunde liegende Ursache nicht festgestellt wurde.

Bezüglich des Anspruchs auf Gruppe 2:

  • Muss der DVLA gemeldet werden.
  • Darf nicht fahren, wenn die Herzrhythmusstörungen eine Arbeitsunfähigkeit verursacht haben oder wahrscheinlich verursachen werden.
  • Der Führerschein wird verweigert oder entzogen.
  • Der Führerschein kann erst dann wiedererteilt werden (sofern keine anderen ausschließenden Bedingungen vorliegen), wenn
    • die zugrunde liegende Ursache ermittelt wurde
    • die Arrhythmie seit mindestens 3 Monaten unter Kontrolle ist
    • Die LV-Ejektionsfraktion beträgt mindestens 40 %.

Aktuelle Hinweise finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk

Verweis:


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