Diese Website ist für Angehörige der Gesundheitsberufe bestimmt

Go to /anmelden page

Sie können 5 weitere Seiten anzeigen, bevor Sie sich anmelden

Sekundärprophylaxe

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Eine Sekundärprophylaxe ist erforderlich, da eine anschließende Streptokokkeninfektion das Wiederauftreten von rheumatischem Fieber begünstigen kann.

Eine Prophylaxe ist wirksam, da das Bakterium nicht gegen Penicillin resistent wird. Mögliche prophylaktische Maßnahmen sind:

  • Penicillin oral 125 mg pro Tag.
  • orale Sulfonamide, z. B. Sulfadimidin 0,5 g pro Tag
  • monatliche Verabreichung von Benzathin-Penicillin G
  • bei Patienten, die allergisch auf Penicillin reagieren, kann Erythromycin 250 mg pro Tag verabreicht werden

Die Prophylaxe wird für mindestens 5 Jahre durchgeführt. Die Dauer der Prophylaxe hängt davon ab, ob bei der ersten Attacke eine Karditis aufgetreten ist.

Wenn bei der ersten Attacke keine Karditis auftrat, sollte die Prophylaxe 5 Jahre lang fortgesetzt werden - die meisten Rezidive treten innerhalb der ersten 5 Jahre nach der ersten Attacke auf.

Wenn ein Patient beim ersten Anfall eine Herzbeteiligung erlitten hat, sollte die Prophylaxe bis zum Alter von 25 Jahren fortgesetzt werden. Die Prophylaxe kann über dieses Alter hinaus fortgesetzt werden, wenn die Umweltbedingungen dies zulassen.

Nach 5 Jahren bzw. nach dem 25. Lebensjahr sollten die Patienten bei zahnärztlichen und anderen operativen Eingriffen lebenslang Antibiotika erhalten.


Erstellen Sie ein Konto, um Seitenanmerkungen hinzuzufügen

Fügen Sie dieser Seite Informationen hinzu, die Sie während eines Beratungsgesprächs benötigen, z. B. eine Internetadresse oder eine Telefonnummer. Diese Informationen werden immer angezeigt, wenn Sie diese Seite besuchen

Der Inhalt dieses Dokuments dient zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Notwendigkeit, bei der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten eine professionelle klinische Beurteilung vorzunehmen. Für die Diagnose und Behandlung jeglicher medizinischer Beschwerden sollte ein zugelassener Arzt konsultiert werden.

Soziale Medien

Copyright 2024 Oxbridge Solutions Limited, eine Tochtergesellschaft von OmniaMed Communications Limited. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Verbreitung oder Vervielfältigung der hierin enthaltenen Informationen ist strengstens untersagt. Oxbridge Solutions wird durch Werbung finanziert, behält aber seine redaktionelle Unabhängigkeit bei.