Die transthorakale Echokardiographie (TTE) sollte bei Patienten mit Vorhofflimmern (AF) durchgeführt werden:
bei denen ein Basis-Echokardiogramm für die langfristige Behandlung wichtig ist, z. B. bei jüngeren Patienten
bei denen eine Strategie zur Rhythmuskontrolle, die eine (elektrische oder pharmakologische) Kardioversion beinhaltet, in Betracht gezogen wird
bei denen ein hohes Risiko oder der Verdacht auf eine zugrundeliegende strukturelle/funktionelle Herzerkrankung (z. B. Herzinsuffizienz oder Herzgeräusche) besteht, die sich auf die weitere Behandlung auswirkt (z. B. die Wahl des Antiarrhythmikums)
bei denen eine Verfeinerung der klinischen Risikostratifizierung für eine antithrombotische Therapie erforderlich ist
Eine TTE sollte nicht routinemäßig allein zum Zweck einer weiteren Schlaganfall-Risikostratifizierung bei Patienten mit Vorhofflimmern durchgeführt werden, bei denen die Notwendigkeit der Einleitung einer Antikoagulationstherapie bereits anhand geeigneter klinischer Kriterien festgestellt worden ist
Die transösophageale Echokardiographie (TOE) sollte bei Patienten mit Vorhofflimmern durchgeführt werden:
wenn die TTE eine Anomalie (z. B. eine Herzklappenerkrankung) aufzeigt, die eine weitere spezifische Beurteilung rechtfertigt
bei denen die TTE technisch schwierig und/oder von fragwürdiger Qualität ist und bei denen die Notwendigkeit besteht, kardiale Anomalien auszuschließen
bei denen eine TOE-gesteuerte Kardioversion in Betracht gezogen wird.
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