Herzrhythmusstörungen und Flugtauglichkeit (Fliegen)
Zustand | Erklärung für Laien | Einschränkung/Anleitung |
Stabile Herzrhythmusstörungen | Wenn Sie gelegentliches Herzklopfen haben, das keine Ohnmacht verursacht und in letzter Zeit häufiger aufgetreten ist, oder wenn Sie einen unregelmäßigen Puls haben, der behandelt wird und stabil ist | Keine Einschränkung |
Beachten Sie, dass dies nur Richtlinien sind und jede Fluggesellschaft ihre eigenen Vorschriften und medizinischen Standards hat.
Wenn Sie instabil sind, sollten Sie sich an die entsprechenden Vorschriften halten, z. B. bei Herzinsuffizienz und Flugreisen
- eine "unkontrollierte Herzrhythmusstörung" ist eine absolute Kontraindikation für das Fliegen (2)
Referenz:
- British Heart Foundation (September 2010). Factfile - Flugtauglichkeit für Passagiere mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
- Zivilluftfahrtbehörde. Flugtauglichkeit (Zugriff am 1/8/19)
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