Indikationen für einen vorübergehenden Herzschrittmacher
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Mögliche Indikationen sind:
- eine symptomatische Bradykardie, die medikamentös nicht beherrschbar ist
- zur Unterdrückung einer medikamentenresistenten ventrikulären Tachykardie oder supraventrikulären Tachykardie
- beim Auftreten von akuten Erregungsleitungsstörungen:
- nach einem anterioren Myokardinfarkt (MI) kann prophylaktisch ein Herzschrittmacher eingesetzt werden, um einen bi- oder trifaszialen Block oder einen AV-Block zweiten oder dritten Grades zu verhindern
- bei einem inferioren Infarkt ist ein Herzschrittmacher nur dann angezeigt, wenn diese Überleitungsstörungen vorhanden sind
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