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Implantierbarer Herzdefibrillator und Autofahren

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

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Autorenteam

Implantierbarer Kardioverter-Defibrillator (ICD)

Gruppe 1 Auto und Motorrad

  • In allen Fällen, in denen ein ICD wegen anhaltender ventrikulärer Arrhythmie in Verbindung mit Arbeitsunfähigkeit implantiert wurde, muss das Führen von Kraftfahrzeugen für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der ICD-Implantation eingestellt werden; eine Wiederaufnahme erfordert
    • das Gerät muss regelmäßig überprüft und abgefragt werden
    • keine andere disqualifizierende Bedingung
    • alle nachstehend genannten Anforderungen müssen erfüllt sein

Gruppe 2 Busse und Lastkraftwagen

  • Die ICD-Implantation ist ein dauerhaftes Hindernis für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Gruppe 2.
  • In allen Fällen einer ICD-Implantation (einschließlich der prophylaktischen ICD-Implantation) muss das Führen von Fahrzeugen dauerhaft eingestellt werden und:
    • die DVLA muss benachrichtigt werden
    • der Führerschein wird verweigert oder dauerhaft entzogen.

ICD-Implantation wegen anhaltender ventrikulärer Arrhythmie in Verbindung mit Arbeitsunfähigkeit

Anspruch auf Gruppe 1

  • Ohne weitere Folgeerscheinungen
    • Darf kein Fahrzeug führen und muss der DVLA gemeldet werden.
    • Das Führen eines Fahrzeugs kann nach 6 Monaten nach der Implantation wieder aufgenommen werden, es sei denn, eine der nachstehenden Folgeerscheinungen (1-4) erfordert weitere spezifische Einschränkungen und muss der DVLA gemeldet werden
  • 1) Bei jeglicher Schocktherapie und/oder symptomatischer antitachykarder Stimulation (siehe unten zur Therapie bei Fahruntauglichkeit)
    • Darf 6 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Schocktherapie und/oder der symptomatischen Antitachykardie-Stimulation kein Fahrzeug führen
    • Muss die DVLA benachrichtigen
    • Das Führen eines Fahrzeugs kann nach 6 Monaten wieder aufgenommen werden, vorausgesetzt, es liegen keine anderen disqualifizierenden Bedingungen vor.
  • 2) Bei jeder Therapie, die mit einer Arbeitsunfähigkeit verbunden ist (unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit durch das Gerät oder die Arrhythmie verursacht wurde)
    • Darf 2 Jahre lang nach Auftreten der Arbeitsunfähigkeitssymptome kein Fahrzeug führen und muss der DVLA gemeldet werden.
    • Ausnahmen von dieser 2-Jahres-Frist gelten wie folgt.
      • a. Wenn die Abgabe der Therapie auf eine ungeeignete Ursache wie Vorhofflimmern oder Programmierprobleme zurückzuführen ist:
        • Das Fahren kann 1 Monat nach vollständiger Behebung der Ursache zur Zufriedenheit des Kardiologen wieder aufgenommen werden. Die DVLA muss nicht benachrichtigt werden.
      • b. Wenn die Therapie aufgrund einer anhaltenden ventrikulären Tachykardie oder eines Kammerflimmerns angemessen war, kann das Führen eines Fahrzeugs 6 Monate nach dem Ereignis wieder aufgenommen werden:
        • vorausgesetzt, es wurden vorbeugende Maßnahmen gegen ein erneutes Auftreten ergriffen, z. B. durch Antiarrhythmika oder ein Ablationsverfahren
        • und keine weitere symptomatische Therapie erfolgt ist
        • Muss die DVLA benachrichtigen
  • 3) Bei jeder Revision der Elektroden oder Änderung der Behandlung mit Antiarrhythmika
    • Sie dürfen 1 Monat lang kein Fahrzeug führen, müssen dies aber nicht der DVLA melden.
    • Das Führen eines Fahrzeugs kann 1 Monat nach der Revision der Elektroden oder der Änderung der medikamentösen Behandlung wieder aufgenommen werden, vorausgesetzt, es liegen keine anderen disqualifizierenden Bedingungen vor
  • 4) Mit Wechsel der Defibrillatorbox
    • Darf 1 Woche lang nicht fahren, muss aber nicht bei der DVLA gemeldet werden.
    • Das Führen eines Fahrzeugs kann 1 Woche nach dem Wechsel des Defibrillatorgehäuses wieder aufgenommen werden, sofern keine anderen Gründe vorliegen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

ICD-Implantation wegen anhaltender ventrikulärer Arrhythmie, die nicht mit Arbeitsunfähigkeit verbunden ist

Anspruch auf Gruppe 1

  • Darf 1 Monat lang nach der Implantation kein Fahrzeug führen und muss die DVLA benachrichtigen.
  • Das Führen eines Fahrzeugs kann 1 Monat nach der Implantation wieder aufgenommen werden, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    • Es lag ein nicht disqualifizierendes kardiales Ereignis vor, d. h. eine hämodynamisch stabile anhaltende ventrikuläre Tachykardie ohne Arbeitsunfähigkeit
    • Die LV-Ejektionsfraktion ist größer als 35 %.
    • jede bei einer elektrophysiologischen Untersuchung induzierte VT hat ein RR-Intervall von mehr als 250 Millisekunden
    • Während der elektrophysiologischen Untersuchung nach der Implantation konnte jede induzierte VT zweimal ohne Beschleunigung durch den ICD beendet werden.
  • Wenn eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, darf der Patient 6 Monate lang nach der Implantation kein Fahrzeug führen.
  • Hinweis: Sollte der ICD anschließend eine symptomatische antitachykarde Stimulation und/oder Schocktherapie abgeben (außer während normaler klinischer Tests), muss die DVLA benachrichtigt werden, und es müssen die entsprechenden Beschränkungen gelten, wie sie für ICD-Implantate für anhaltende ventrikuläre Arrhythmien in Verbindung mit Arbeitsunfähigkeit beschrieben sind.

Prophylaktischer ICD

Anspruch auf Gruppe 1

  • Bei asymptomatischen Personen mit einem hohen Risiko für signifikante Arrhythmien
    • Darf 1 Monat lang nach der Implantation nicht Auto fahren und muss die DVLA informieren:
      • Das Autofahren kann 1 Monat nach der Implantation wieder aufgenommen werden, wenn keine Symptome auftreten und keine ICD-Therapie erforderlich ist
      • Sollte der ICD anschließend eine symptomatische antitachykarde Stimulation und/oder Schocktherapie abgeben (außer während normaler klinischer Tests), muss die DVLA benachrichtigt werden, und es müssen die entsprechenden Beschränkungen gelten, wie sie für ICD-Implantate für anhaltende ventrikuläre Arrhythmien in Verbindung mit Arbeitsunfähigkeit beschrieben sind

Aktuelle Hinweise finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.

Verweis:


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