Ein Beispiel hierfür ist Clark et al. (Archives of Disease in Childhood, 1992; 67 1233):
Einschlusskriterien für dieses Screening-Programm waren alle Säuglinge mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1500 g und/oder einer Schwangerschaftsdauer von weniger als 32 Wochen.
Die erste Untersuchung fand im Alter von 7 Wochen statt, wobei 32 Schwangerschaftswochen die Untergrenze darstellten. Danach wurden die Säuglinge bis zur Geburt alle zwei Wochen untersucht.
Wurde bis zum voraussichtlichen Entbindungstermin keine Frühgeborenen-Retinopathie festgestellt, wurde das Kind aus dem Screening entlassen.
Wurde eine Frühgeborenen-Retinopathie festgestellt, wurden die Kinder weiter beobachtet, bis sich die Krankheit entweder zurückbildete oder eine Behandlung angezeigt war. Alle diese Säuglinge wurden bis zum Alter von drei Jahren untersucht.
Die tatsächlich behandelten Säuglinge wurden regelmäßiger nachbeobachtet und werden auch weiterhin nachbeobachtet.
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