Berechtigung der Gruppe 1:
- Darf nicht fahren und muss der DVLA gemeldet werden.
- Die Fahrerlaubnis wird in der Regel nicht erteilt, wenn die Erkrankung schwerwiegend ist und das Sehvermögen beeinträchtigt, selbst wenn sie behandelt wird.
- Die DVLA wird die Meinung eines Facharztes einholen.
- Bei leichtem Blepharospasmus kann die Fahrerlaubnis erteilt werden, sofern ein zufriedenstellendes ärztliches Gutachten vorgelegt wird.
- Die Behandlung von leichtem Blepharospasmus mit Botulinumtoxin kann zur Erteilung der Fahrerlaubnis führen, wenn die Behandlung keine Nebenwirkungen hat, die anderweitig zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen, wie z. B. eine unkontrollierbare Diplopie.
- Die DVLA sollte über jede Änderung informiert werden - und jede Verschlechterung des Zustands muss gemeldet werden.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.
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