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NICE-Leitlinien - Beta-Interferon zur Behandlung von Multipler Sklerose

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Autorenteam

  • Glatirameracetat wird als Option zur Behandlung der Multiplen Sklerose nur empfohlen, wenn:
    • die Person an schubförmig remittierender Multipler Sklerose leidet und
    • das Unternehmen es im Rahmen einer Handelsvereinbarung zur Verfügung stellt

  • Interferon beta-1a wird nur dann als Option zur Behandlung der Multiplen Sklerose empfohlen, wenn:
    • die Person an schubförmig remittierender Multipler Sklerose leidet und
    • die Unternehmen es gemäß einer kommerziellen Vereinbarung zur Verfügung stellen

  • Interferon beta-1b (Extavia) wird als Option zur Behandlung der Multiplen Sklerose nur empfohlen, wenn:
    • die Person an schubförmig remittierender Multipler Sklerose erkrankt ist und innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 2 Schübe erlitten hat oder
    • die Person an sekundär progredienter Multipler Sklerose mit anhaltenden Schüben leidet
    • und das Unternehmen es im Rahmen einer kommerziellen Vereinbarung zur Verfügung stellt.

Referenz

  1. NICE. Beta-Interferone und Glatirameracetat zur Behandlung der Multiplen Sklerose. Technology Appraisal Guidance TA527. Veröffentlicht im Juni 2018.

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