NICE-Leitlinien - Glatirameracetat zur Behandlung von Multipler Sklerose
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- Glatirameracetat wird als Option zur Behandlung der Multiplen Sklerose nur empfohlen, wenn:
- die Person an schubförmig remittierender Multipler Sklerose leidet und
- das Unternehmen es im Rahmen einer Handelsvereinbarung zur Verfügung stellt
- Interferon beta-1a wird nur dann als Option zur Behandlung der Multiplen Sklerose empfohlen, wenn:
- die Person an schubförmig remittierender Multipler Sklerose leidet und
- die Unternehmen es gemäß einer kommerziellen Vereinbarung zur Verfügung stellen
- Interferon beta-1b (Extavia) wird als Option zur Behandlung der Multiplen Sklerose nur empfohlen, wenn:
- die Person an schubförmig remittierender Multipler Sklerose erkrankt ist und innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 2 Schübe erlitten hat oder
- die Person an sekundär progredienter Multipler Sklerose mit anhaltenden Schüben leidet
- und das Unternehmen es im Rahmen einer kommerziellen Vereinbarung zur Verfügung stellt.
Referenz
- NICE. Beta-Interferone und Glatirameracetat zur Behandlung der Multiplen Sklerose. Technology Appraisal Guidance TA527. Veröffentlicht im Juni 2018.
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