Tics (Zuckungen) und unwillkürliche Bewegungen bei Erwachsenen - NICE-Leitlinien - Verdacht auf neurologische Erkrankungen - Erkennung und Überweisung
Tics und unwillkürliche Bewegungen bei Erwachsenen
Die folgenden Punkte sind eine Zusammenfassung der NICE-Leitlinien zu Tics und unwillkürlichen Bewegungen bei Erwachsenen:
Tics
- Überweisen Sie Erwachsene mit Tics (unwillkürliche Bewegungen, die vorübergehend unterdrückt werden können auf Kosten einer zunehmenden inneren Anspannung) nicht routinemäßig, es sei denn, die Tics sind lästig oder gehen mit zusätzlichen progressiven neurologischen Symptomen einher
- erwägen, Erwachsene mit einer Tic-Störung an eine psychologische Therapie zu überweisen, wenn die Störung sie belastet
- erwägen, Erwachsene, die eine psychologische Therapie für eine Tic-Störung abgeschlossen haben, zu einer neurologischen Untersuchung zu überweisen, wenn ihre Symptome schwerwiegend sind und die Störung sie weiterhin belastet
- Informieren Sie die Person jedoch darüber, dass es nicht viele Medikamente zur Behandlung einer Tic-Störung gibt. Die verfügbaren Medikamente wirken nicht immer gut und können schwere Nebenwirkungen haben.
Unwillkürliche Bewegungen
Überweisen Sie Erwachsene mit isolierten unwillkürlichen Bewegungen des Augenlids nicht routinemäßig, es sei denn, die Bewegungen:
- einen unwillkürlichen engen Augenschluss beider Augen (Blepharospasmus) verursachen oder
- seit mehr als 3 Monaten anhalten.
Bei Erwachsenen mit unwillkürlichen Bewegungen des Gesichts, des Halses, der Gliedmaßen oder des Rumpfes, die nicht vorübergehend durch geistige Konzentration unterdrückt werden können:
- Überweisung zur neurologischen Untersuchung oder
- Überweisung an eine Neurologie oder eine Augenklinik, je nach örtlicher Regelung, wenn die Person unwillkürlich beide Augen fest schließt (Blepharospasmus).
Überweisen Sie Erwachsene mit kleinen unwillkürlichen Muskelzuckungen (Faszikulationen) nicht routinemäßig, es sei denn, diese gehen mit Muskelschwund und -schwäche oder Muskelsteifigkeit einher.
Referenz:
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