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Überweisungskriterien von der Primärversorgung - Bell's Palsy

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Überweisungskriterien an die Sekundärversorgung: (1)

  • Dringende Überweisung zur HNO-Untersuchung oder neurologischen Untersuchung, falls vorhanden:

    • diagnostische Unsicherheit

    • bilaterale Bell-Lähmung

    • rezidivierende Bellsche Lähmung

  • rdringende augenärztliche Untersuchung, wenn die Hornhaut nach dem Versuch, das Augenlid zu schließen, frei liegt

  • dringende Überweisung an einen HNO-Arzt, wenn sich die Lähmung nach einem Monat nicht gebessert hat oder der Verdacht auf eine schwerwiegende Grunderkrankung besteht (z. B. Cholesteatom, Ohrspeicheltumor, bösartige Otitis externa)

  • Überweisung an einen plastischen Chirurgen mit besonderem Interesse an rekonstruktiver Gesichtschirurgie in Erwägung ziehen Wenn nach 6-9 Monaten eine Restlähmung besteht

Die NICE-Leitlinien empfehlen (2):

  • Erwachsene mit einer unkomplizierten Episode der Bellschen Lähmung (einseitige Gesichtsschwäche nach dem Muster der unteren Motoneuronen, die alle Teile des Gesichts betrifft und eine Schwäche des Augenschlusses einschließt) und ohne Anzeichen einer anderen Erkrankung, wie z. B. einer Mittelohrerkrankung, nicht routinemäßig zu überweisen

  • Erwachsene mit Bell-Lähmung über die Augenpflege beraten und erklären, dass sich die Bell-Lähmung unterschiedlich schnell bessert und die maximale Genesung mehrere Monate dauern kann

  • erwägen, Erwachsene mit Bell-Lähmung, die 5 Monate oder mehr nach Beginn der Bell-Lähmung Symptome einer abweichenden Reinnervation (einschließlich gustatorisches Schwitzen oder Kieferzwinkern) entwickelt haben, zur neurologischen Untersuchung und möglichen Behandlung zu überweisen.

Hinweis:


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