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Indikationen

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

  • Beidseitiger hochgradiger sensorineuraler Hörverlust.
  • keine Vorteile durch andere Hörgeräte.
  • keine chirurgische Kontraindikation für eine Cochlea-Implantation.
  • Der Patient muss gut motiviert sein.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der NICE-Leitlinien zu Cochlea-Implantaten:

  • Die unilaterale Cochlea-Implantation wird als Option für Menschen mit schwerer bis hochgradiger Taubheit* empfohlen, die von akustischen Hörgeräten nicht ausreichend profitieren **
  • Die gleichzeitige bilaterale Cochlea-Implantation wird als Option für die folgenden Gruppen von Menschen mit schwerer bis hochgradiger Taubheit empfohlen, die von akustischen Hörgeräten nicht ausreichend profitieren:
    • Kinder
    • Erwachsene, die blind sind oder andere Behinderungen haben, die ihre Abhängigkeit von auditiven Reizen als primärem Sinnesmechanismus für die räumliche Wahrnehmung erhöhen

  • Die sequentielle bilaterale Cochlea-Implantation wird nicht als Option für Menschen mit schwerer bis hochgradiger Taubheit empfohlen*.

  • Eine Cochlea-Implantation sollte für Kinder und Erwachsene nur nach einer Beurteilung durch ein multidisziplinäres Team in Betracht gezogen werden. Als Teil der Beurteilung sollten Kinder und Erwachsene auch mindestens 3 Monate lang ein akustisches Hörgerät ausprobiert haben (es sei denn, dies ist kontraindiziert oder unangemessen).

  • Bei der Beurteilung der Angemessenheit von akustischen Hörgeräten sollte das multidisziplinäre Team darauf achten, dass ein gleichberechtigter Zugang gewährleistet ist. Bei den Tests sollten die Behinderungen einer Person (z. B. körperliche und kognitive Beeinträchtigungen) oder sprachliche oder andere Kommunikationsschwierigkeiten berücksichtigt werden, so dass sie möglicherweise angepasst werden müssen. Wenn es nicht möglich ist, Tests in einer Sprache durchzuführen, die die betreffende Person ausreichend beherrscht, sollten andere Bewertungsmethoden in Betracht gezogen werden

* Schwere bis hochgradige Taubheit ist definiert als das Hören von Tönen, die lauter als 90 dB HL bei Frequenzen von 2 und 4 kHz sind, ohne akustische Hörgeräte

**Ein ausreichender Nutzen von akustischen Hörgeräten wird in diesem Leitfaden definiert als:

  • für Erwachsene: ein Ergebnis von 50 % oder mehr beim Bamford-Kowal-Bench (BKB)-Satztest bei einer Schallintensität von 70 dB SPL
  • für Kinder: Sprach-, Sprech- und Hörfähigkeiten, die dem Alter, dem Entwicklungsstand und den kognitiven Fähigkeiten entsprechen

Ausführliche Hinweise finden Sie in der vollständigen Leitlinie (1).

Referenz:


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