Ein Trauerfall kann als pathologisch angesehen werden, wenn:
- die Verleugnung in der Regel nach zwei Monaten überwunden ist, die Wut nach sechs Monaten und die Depression nach zwölf Monaten
- die Schuldgefühle mehr als nur vorübergehend sind
- der Patient nicht in der Lage ist, über seine Gefühle zu sprechen
- der Patient ist suizidgefährdet oder freut sich darauf, den Toten zu sehen.
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