Sie kann von Personen beantragt werden, die Patienten betreuen, die die Pflegekomponente der Disabled Living Allowance zum mittleren oder hohen Satz erhalten UND nicht Vollzeit arbeiten. Die Pflege eines behinderten Menschen muss mindestens 35 Stunden pro Woche in Anspruch genommen werden, damit ein Anspruch auf Pflegegeld besteht.
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