Sie wurde 1992 eingeführt und fasst die Leistungen zusammen, die zuvor durch das Betreuungsgeld und die Mobilitätsbeihilfe abgedeckt waren. Sie besteht aus zwei Komponenten:
- Pflegekomponente - wird je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gezahlt (unabhängig davon, ob die behinderte Person diese Pflege erhält oder nicht)
- hohe Stufe - ständige Betreuung/Hilfe Tag und Nacht erforderlich
- mittlere Stufe - Aufmerksamkeit/Hilfe entweder nachts ODER tagsüber erforderlich
- niedrige Stufe - geringer Pflegebedarf, z. B. zu Beginn des Tages
- Mobilitätskomponente - wird gezahlt, wenn die behinderte Person Mobilitätsschwierigkeiten hat (nicht auf Personen mit körperlichen Behinderungen beschränkt). Die Zahlung erfolgt in einer von zwei Stufen.
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