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Unterhaltsbeihilfe für Behinderte

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Sie wurde 1992 eingeführt und fasst die Leistungen zusammen, die zuvor durch das Betreuungsgeld und die Mobilitätsbeihilfe abgedeckt waren. Sie besteht aus zwei Komponenten:

  • Pflegekomponente - wird je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gezahlt (unabhängig davon, ob die behinderte Person diese Pflege erhält oder nicht)
    • hohe Stufe - ständige Betreuung/Hilfe Tag und Nacht erforderlich
    • mittlere Stufe - Aufmerksamkeit/Hilfe entweder nachts ODER tagsüber erforderlich
    • niedrige Stufe - geringer Pflegebedarf, z. B. zu Beginn des Tages

  • Mobilitätskomponente - wird gezahlt, wenn die behinderte Person Mobilitätsschwierigkeiten hat (nicht auf Personen mit körperlichen Behinderungen beschränkt). Die Zahlung erfolgt in einer von zwei Stufen.

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