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Weiterverfolgung und Überwachung
Für weitere Einzelheiten siehe NICE-Leitlinie [NG188]NICE-Leitlinie [NG188]
Vereinbaren Sie mit der betroffenen Person, wie oft Nachsorge- und Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind und welche medizinischen Fachkräfte daran beteiligt sein sollten. Berücksichtigen Sie den Grad der Bedürfnisse der Person und die beteiligten Dienste.
Bieten Sie den Betroffenen im Rahmen einer gemeinsamen Entscheidungsfindung die Möglichkeit einer persönlichen Überwachung oder einer Fernüberwachung an, je nachdem, ob diese verfügbar ist, der Betroffene sie bevorzugt und ob sie für ihn klinisch geeignet ist.
Passen Sie die Überwachung an die Symptome der Betroffenen an und besprechen Sie alle Veränderungen, einschließlich neuer oder sich verschlechternder Symptome und deren Auswirkungen auf das Leben und das Wohlbefinden der Betroffenen.
Ziehen Sie eine unterstützte Selbstüberwachung zu Hause in Betracht, z. B. Herzfrequenz, Blutdruck und Pulsoximetrie, wenn dies im Rahmen der Beurteilung der Person vereinbart wurde. Stellen Sie sicher, dass die Betroffenen klare Anweisungen und Parameter haben, wann sie weitere Hilfe in Anspruch nehmen sollten.
Achten Sie auf das Auftreten von Symptomen, die bedeuten könnten, dass eine Überweisung oder Untersuchung erforderlich ist, und befolgen Sie die Empfehlungen im Abschnitt zur Beurteilung von Personen mit neuen oder anhaltenden Symptomen nach einer akuten COVID-19.
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