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Abschnitt 7 (Gesetz über die psychische Gesundheit)

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Autorenteam

Abschnitt 7 ist wie Abschnitt 3 eine Behandlungsanordnung, wird aber verwendet, wenn die Aufnahme in eine Vormundschaft angemessener ist, was häufig das örtliche Sozialamt tut.

Die Befugnisse des Vormunds sind in Abschnitt 8 festgelegt.


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