Jugendkriminalität ist ein sozialrechtlicher Begriff, keine psychiatrische Diagnose.
Ein Jugendlicher ist definiert als ein 10- bis 17-Jähriger, der einer Straftat angeklagt und für schuldig befunden wird, die als Verbrechen eingestuft würde, wenn sie von einem Erwachsenen begangen worden wäre.
Zu den begangenen Straftaten gehören Diebstahl, Spritztourismus, Vandalismus und Sachbeschädigung. Persönliche Gewalt und Drogendelikte sind weniger häufig.
Bei jugendlichen Straftätern kann eine Verhaltensstörung vorliegen.
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