Erwachsene, die in der Primärversorgung oder in der allgemeinen Erwachsenenpsychiatrie mit Symptomen von ADHS vorstellig werden und bei denen keine ADHS-Diagnose aus der Kindheit vorliegt, sollten zur Untersuchung an einen Facharzt für psychische Gesundheit überwiesen werden, der in der Diagnose und Behandlung von ADHS geschult ist, wenn es Hinweise auf typische Erscheinungsformen von ADHS (Hyperaktivität/Impulsivität und/oder Unaufmerksamkeit) gibt, die:
in der Kindheit begonnen haben und während des gesamten Lebens fortbestehen
nicht durch andere psychiatrische Diagnosen erklärt werden können (obwohl andere psychiatrische Erkrankungen nebeneinander bestehen können)
zu mittelschweren oder schweren psychologischen, sozialen und/oder schulischen oder beruflichen Beeinträchtigungen geführt haben oder damit verbunden sind
Erwachsene, die bereits als Kinder oder Jugendliche wegen ADHS behandelt wurden und bei denen Symptome auftreten, die auf eine fortbestehende ADHS hindeuten, sollten zur Beurteilung an allgemeine erwachsenenpsychiatrische Dienste überwiesen werden. Die Symptome sollten mit mindestens mäßigen oder schweren psychologischen und/oder sozialen, schulischen oder beruflichen Beeinträchtigungen verbunden sein.
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