Körperliche Misshandlung sollte vermutet werden, wenn ein Kind Anzeichen einer Wirbelsäulenverletzung (Verletzung der Wirbel oder des Wirbelkanals) aufweist, ohne dass ein schweres, bestätigtes Unfalltrauma vorliegt. Wirbelsäulenverletzungen können sich wie folgt darstellen:
ein Befund bei einer Skelettuntersuchung oder einer Magnetresonanztomographie
Verletzung der Halswirbelsäule in Verbindung mit einer zugefügten Kopfverletzung
thorakolumbale Verletzung in Verbindung mit fokaler Neurologie oder ungeklärter Kyphose (Krümmung oder Deformierung der Wirbelsäule)
Für die Zwecke dieser Leitlinie stellt das NICE fest, dass ein Verdacht auf Kindesmisshandlung ein ernsthaftes Maß an Besorgnis über die Möglichkeit von Kindesmisshandlung bedeutet, aber kein Beweis dafür ist.
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