Alle schweren Verbrennungen erfordern eine Krankenhauseinweisung. Dazu gehören unter anderem:
- vollständige Verbrennung (FT) von mehr als 1 % der Körperoberfläche
- partielle Verbrennungen (PT):
- mehr als 15 % bei einem Erwachsenen
- mehr als 10 % bei einem Kind
- Verbrennungen an speziellen Bereichen:
- Hände
- Füße
- Gesicht
- Augen
- Verbrennungen, die zu Hause nur schwer zu behandeln sind - z. B. am Damm
- jeder Verdacht auf Inhalationsverletzungen
- erheblich:
- elektrische Verletzungen
- chemische Verbrennungen
- Verbrennungen, die durch ein schweres Trauma kompliziert sind
- jede Verbrennung, die eine Escharotomie erfordert, z. B. zirkuläre Verbrennungen an den Gliedmaßen
Andere Verbrennungen werden als geringfügig angesehen und sollten ambulant behandelt werden.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit der örtlichen Verbrennungsstation in Verbindung setzen.
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