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Bisse bei einem Kind, bei dem eine Kindesmisshandlung vermutet oder in Betracht gezogen werden sollte

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Autorenteam

  • Bisse bei einem Kind, bei denen der Verdacht auf Kindesmisshandlung besteht oder in Betracht gezogen werden sollte:
    • Kindesmisshandlung sollte vermutet werden, wenn eine menschliche Bisswunde gemeldet wird oder auftritt, bei der es unwahrscheinlich ist, dass sie von einem Kleinkind verursacht wurde.
    • Vernachlässigung sollte in Betracht gezogen werden, wenn ein Tierbiss bei einem Kind, das unzureichend beaufsichtigt wurde, gemeldet wird oder auftritt.

Anmerkungen:

  • Im Sinne der Leitlinie (1) bedeutet die Erwägung von Kindesmisshandlung, dass Misshandlung eine mögliche Erklärung für das alarmierende Merkmal ist oder in der Differentialdiagnose enthalten ist.
  • Im Sinne der Leitlinie (1) bedeutet "Verdacht auf Kindesmisshandlung", dass ein ernsthaftes Maß an Besorgnis über die Möglichkeit von Kindesmisshandlung besteht, was jedoch kein Beweis dafür ist.

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