Bisse bei einem Kind, bei dem eine Kindesmisshandlung vermutet oder in Betracht gezogen werden sollte
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- Bisse bei einem Kind, bei denen der Verdacht auf Kindesmisshandlung besteht oder in Betracht gezogen werden sollte:
- Kindesmisshandlung sollte vermutet werden, wenn eine menschliche Bisswunde gemeldet wird oder auftritt, bei der es unwahrscheinlich ist, dass sie von einem Kleinkind verursacht wurde.
- Vernachlässigung sollte in Betracht gezogen werden, wenn ein Tierbiss bei einem Kind, das unzureichend beaufsichtigt wurde, gemeldet wird oder auftritt.
Anmerkungen:
- Im Sinne der Leitlinie (1) bedeutet die Erwägung von Kindesmisshandlung, dass Misshandlung eine mögliche Erklärung für das alarmierende Merkmal ist oder in der Differentialdiagnose enthalten ist.
- Im Sinne der Leitlinie (1) bedeutet "Verdacht auf Kindesmisshandlung", dass ein ernsthaftes Maß an Besorgnis über die Möglichkeit von Kindesmisshandlung besteht, was jedoch kein Beweis dafür ist.
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