Die PEG-Ernährung sollte für jeden Patienten in Betracht gezogen werden, der seinen Nährstoffbedarf nicht über den Mund decken kann und voraussichtlich mindestens vier Wochen lang künstlich ernährt werden muss. Die klinischen Situationen, auf die diese Bedingungen zutreffen können, lassen sich in die folgenden großen Kategorien einteilen:
A. Mechanische Dysphagie aufgrund einer Obstruktion des oberen Luft- und Verdauungstrakts (z. B. bei Kopf- und Halskrebs)
B. Neurologische Dysphagie, bei der die Aussicht auf Heilung von der Grunderkrankung besteht (z. B. viele akute Schlaganfälle)
C. Unfähigkeit zur Nahrungsaufnahme aufgrund einer globalen neurologischen Schädigung, bei der die Aussicht auf Heilung von der Grunderkrankung besteht (z. B. Hirnverletzung, reversibles Koma)
D. Wenn es keine Probleme mit der Nahrungsaufnahme gibt, aber der Nährstoffbedarf aufgrund von Malabsorption erhöht ist (z. B. Mukoviszidose, Morbus Crohn)
E. Wenn keine Malabsorption oder Dysphagie vorliegt, aber eine chronische Erkrankung zu einem Gewichtsverlust aufgrund von Appetitlosigkeit und/oder erhöhtem Katabolismus führt (z. B. chronische Niereninsuffizienz)
F. Neurologische Dysphagie, wenn die Ursache eine fortschreitende neurologische Störung ohne Aussicht auf Heilung ist (z. B. Motoneuronenerkrankung)
G. Unfähigkeit zu essen aufgrund einer schweren globalen neurologischen Schädigung, bei der keine Aussicht auf Heilung von der Grunderkrankung besteht (z. B. minimal ansprechbarer Zustand, schwerer Schlaganfall)
H. Unfähigkeit zu essen aufgrund einer schweren Demenzerkrankung
I. Nahrungsverweigerung aufgrund einer psychiatrischen Störung (z. B. Depression oder Anorexia nervosa)
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