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Risswunden (Schnitte), Schürfwunden und Narben, wenn der Verdacht auf Kindesmisshandlung besteht

Translated from English. Show original.

Autorenteam

  • Verdacht auf Kindesmisshandlung, wenn ein Kind Risswunden, Schürfwunden oder Narben aufweist und die Erklärung dafür unpassend ist.
    • Beispiele, bei denen der Verdacht auf Kindesmisshandlung besteht, sind Risswunden, Abschürfungen oder Narben:
      • an einem Kind, das nicht selbständig mobil ist
      • die mehrfach vorhanden sind
      • mit einer symmetrischen Verteilung
      • an Stellen, die normalerweise durch Kleidung geschützt sind (z. B. Rücken, Brust, Bauch, Achselhöhle, Genitalbereich)
      • an den Augen, Ohren und Seiten des Gesichts
      • am Hals, an den Knöcheln und Handgelenken, die wie Fesselungsspuren aussehen

Anmerkungen:

  • Im Sinne dieses Leitfadens bedeutet der Verdacht auf Kindesmisshandlung ein ernsthaftes Maß an Besorgnis über die Möglichkeit von Kindesmisshandlung, ist aber kein Beweis dafür.

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