Risswunden (Schnitte), Schürfwunden und Narben, wenn der Verdacht auf Kindesmisshandlung besteht
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- Verdacht auf Kindesmisshandlung, wenn ein Kind Risswunden, Schürfwunden oder Narben aufweist und die Erklärung dafür unpassend ist.
- Beispiele, bei denen der Verdacht auf Kindesmisshandlung besteht, sind Risswunden, Abschürfungen oder Narben:
- an einem Kind, das nicht selbständig mobil ist
- die mehrfach vorhanden sind
- mit einer symmetrischen Verteilung
- an Stellen, die normalerweise durch Kleidung geschützt sind (z. B. Rücken, Brust, Bauch, Achselhöhle, Genitalbereich)
- an den Augen, Ohren und Seiten des Gesichts
- am Hals, an den Knöcheln und Handgelenken, die wie Fesselungsspuren aussehen
- Beispiele, bei denen der Verdacht auf Kindesmisshandlung besteht, sind Risswunden, Abschürfungen oder Narben:
Anmerkungen:
- Im Sinne dieses Leitfadens bedeutet der Verdacht auf Kindesmisshandlung ein ernsthaftes Maß an Besorgnis über die Möglichkeit von Kindesmisshandlung, ist aber kein Beweis dafür.
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