Verdacht auf Kindesmisshandlung, wenn ein Kind Risswunden, Schürfwunden oder Narben aufweist und die Erklärung dafür unpassend ist.
Beispiele, bei denen der Verdacht auf Kindesmisshandlung besteht, sind Risswunden, Abschürfungen oder Narben:
an einem Kind, das nicht selbständig mobil ist
die mehrfach vorhanden sind
mit einer symmetrischen Verteilung
an Stellen, die normalerweise durch Kleidung geschützt sind (z. B. Rücken, Brust, Bauch, Achselhöhle, Genitalbereich)
an den Augen, Ohren und Seiten des Gesichts
am Hals, an den Knöcheln und Handgelenken, die wie Fesselungsspuren aussehen
Anmerkungen:
Im Sinne dieses Leitfadens bedeutet der Verdacht auf Kindesmisshandlung ein ernsthaftes Maß an Besorgnis über die Möglichkeit von Kindesmisshandlung, ist aber kein Beweis dafür.
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