Die eingenommene Substanz kann vom Patienten selbst angegeben werden, doch sollte dies, insbesondere bei schweren Selbstmordversuchen, bestätigt werden. Mitbewohner, Verwandte, Nachbarn, Sanitäter und die Polizei können als Quellen für Beweise von Dritten nützlich sein.
Ermitteln Sie nach Möglichkeit:
Nützliche Anhaltspunkte können sich aus der Untersuchung der:
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