Die Untersuchung von männlichen oder weiblichen Vergewaltigungsopfern ist eine spezialisierte Aufgabe, die nur von ausgebildeten Polizeichirurgen durchgeführt werden sollte. Bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung kommen Techniken und Verfahren zum Einsatz, die die Erfahrung der meisten Hausärzte übersteigen.
Manche Patienten gehen lieber zu ihrem Hausarzt als zur Polizeiwache. Ohne das Vertrauen des Patienten zu verlieren, sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um den Patienten zu ermutigen, sich sofort an die Polizei zu wenden, vielleicht in Begleitung eines Freundes oder eines anderen Fürsprechers wie eines Sozialarbeiters.
Wenn alle Überredungskünste fehlschlagen, sollte der Hausarzt eine Einschätzung vornehmen und dem Patienten einen entsprechenden Rat geben.
ref: N Lawrence et al, HB Emergencies in Gen Pract 2e, 1997
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