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Verbrennungen bei körperlicher Misshandlung

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Verbrennungen bei körperlicher Misshandlung können die folgenden Merkmale aufweisen:

  • Zigarettenbrandwunden können an verschiedenen Körperteilen auftreten und sind in der Regel symmetrisch und kreisförmig. Sie werden oft als Spritzverbrennungen "erklärt", die eher an exponierten Stellen auftreten und weniger perfekt kreisförmig sind.
  • andere Formen von Verbrennungen können auf das verwendete Instrument - insbesondere ein Bügeleisen - hinweisen
  • ein Kind, das in heißes Wasser gesetzt wurde, wird sich eher gegen die Bewegung wehren; die Verbrühung wird daher eine strumpfartige Verteilung an beiden Füßen und vielleicht einen kreisförmigen Fleck über der Unterseite aufweisen, wenn das Kind die Füße hochzieht. Im Gegensatz dazu verbrennt sich ein Kind, das unbeaufsichtigt in ein heißes Bad steigt - was häufig als Erklärung angegeben wird - nur an einem Fuß oder Bein.

NICE hat die Merkmale von thermischen Verletzungen beschrieben, bei denen der Verdacht auf Kindesmisshandlung bestehen sollte (1):

  • Verbrennungen oder Verbrühungsverletzungen
    • Kindesmisshandlung sollte vermutet werden, wenn ein Kind Verbrennungen oder Verbrühungen aufweist:
      • wenn die Erklärung für die Verletzung nicht vorhanden oder unpassend ist oder
      • wenn das Kind nicht selbständig mobil ist oder
      • an einer Weichteilfläche, bei der nicht zu erwarten ist, dass sie bei einem Unfall mit einem heißen Gegenstand in Berührung kommt (z. B. Handrücken, Fußsohlen, Gesäß, Rücken) oder
      • in Form eines Werkzeugs (z. B. Zigarette, Bügeleisen) oder
      • die auf ein erzwungenes Eintauchen hindeuten, z. B.: Verbrühungen am Gesäß, am Damm und an den unteren Gliedmaßen Verbrühungen an Gliedmaßen mit Handschuh- oder Strumpfverteilung Verbrühungen an Gliedmaßen mit symmetrischer Verteilung Verbrühungen mit scharf abgegrenzten Rändern
  • Kälteverletzungen, bei denen eine Kindesmisshandlung in Betracht gezogen werden sollte:
    • Kindesmisshandlung in Betracht ziehen, wenn ein Kind Kälteverletzungen (z. B. geschwollene, rote Hände oder Füße) ohne offensichtliche medizinische Erklärung aufweist
    • eine Kindesmisshandlung in Betracht zu ziehen, wenn ein Kind unterkühlt ist und die Erklärung dafür unpassend ist

Anmerkungen:

  • Im Sinne dieses Leitfadens bedeutet der Verdacht auf Kindesmisshandlung ein ernsthaftes Maß an Besorgnis über die Möglichkeit von Kindesmisshandlung, ist aber kein Beweis dafür
  • Für die Zwecke dieser Leitlinie bedeutet "Kindesmisshandlung in Betracht ziehen", dass Misshandlung eine mögliche Erklärung für das alarmierende Merkmal ist oder in der Differentialdiagnose enthalten ist.

Verweis:


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