Jeder Arzt, der einen Verdacht auf Kindesmisshandlung hat, ist zum Handeln verpflichtet. Versuchen Sie immer, die Zustimmung einzuholen, Informationen weiterzugeben und einen älteren Kollegen einzubeziehen. Wenn Sie glauben, dass ein Kind in unmittelbarer Gefahr ist, müssen Sie im besten Interesse des Kindes handeln.
In den Leitlinien der Ärztekammer heißt es, dass alle Ärzte verpflichtet sind, Bedenken hinsichtlich der Gefährdung eines Kindes zu melden (dies gilt auch für Ärzte, die mit erwachsenen Patienten arbeiten, wenn sie den Verdacht haben, dass das Kind ihres Patienten gefährdet sein könnte): "Ärzte, die ihre Entscheidungen auf der Grundlage der GMC-Leitlinien treffen, werden in der Lage sein, ihre Entscheidungen und Maßnahmen zu rechtfertigen, wenn wir eine Beschwerde über ihre Praxis erhalten.
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