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Sexuell übertragbare Infektionen - Ratschläge, wann Kindesmisshandlung (sexueller Missbrauch) vermutet oder in Betracht gezogen werden sollte

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Sexuell übertragbare Infektionen

  • Merkmale, bei denen ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch besteht - der Verdacht auf Kindesmisshandlung bedeutet ein ernsthaftes Maß an Besorgnis über die Möglichkeit einer Kindesmisshandlung, ist aber kein Beweis dafür

    • Verdacht auf sexuellen Missbrauch, wenn ein Kind, das jünger als 13 Jahre ist, Gonorrhoe, Chlamydien, Syphilis, Genitalherpes, Hepatitis C, HIV oder Trichomonaden Infektion, es sei denn, es gibt eindeutige Beweise für eine Übertragung von der Mutter auf das Kind während der Geburt oder eine Blutkontamination

  • Merkmale, bei denen ein sexueller Missbrauch in Betracht gezogen werden sollte - eine Kindesmisshandlung in Betracht zu ziehen bedeutet, dass eine mögliche Erklärung für das alarmierende Merkmal oder in der Differentialdiagnose enthalten ist

    • sexuellen Missbrauch in Betracht ziehen, wenn ein Kind unter 13 Jahren Hepatitis B hat es sei denn, es gibt eindeutige Hinweise auf eine Übertragung von der Mutter auf das Kind während der Geburt, eine nicht sexuelle Übertragung durch ein Mitglied des Haushalts oder eine Blutkontamination

    • sexueller Missbrauch, wenn ein Kind, das jünger als 13 Jahre ist, anogenitale Warzen hat es sei denn, es gibt eindeutige Hinweise auf eine Übertragung von der Mutter auf das Kind während der Geburt oder eine nicht sexuelle Übertragung durch ein Mitglied des Haushalts

    • sexuellen Missbrauch in Betracht zu ziehen, wenn ein Jugendlicher zwischen 13 und 15 Jahren Hepatitis B hat es sei denn, es gibt eindeutige Hinweise auf eine Übertragung von der Mutter auf das Kind während der Geburt, eine nicht sexuelle Übertragung durch ein Mitglied des Haushalts, eine Blutkontamination oder darauf, dass die Infektion bei einvernehmlichen sexuellen Aktivitäten mit einem Gleichaltrigen erworben wurde

    • sexuellen Missbrauch in Betracht zu ziehen, wenn ein Jugendlicher im Alter von 13 bis 15 Jahren Folgendes aufweist anogenitale Warzen es sei denn, es gibt eindeutige Beweise für eine Übertragung von der Mutter auf das Kind während der Geburt, eine nicht sexuelle Übertragung durch ein Mitglied des Haushalts oder dass die Infektion durch einvernehmliche sexuelle Aktivitäten mit einem Gleichaltrigen erworben wurde

    • sexuellen Missbrauch in Betracht zu ziehen, wenn ein Jugendlicher im Alter von 13 bis 15 Jahren Folgendes aufweist Gonorrhö, Chlamydien, Syphilis, Herpes genitalis, Hepatitis C, HIV oder Trichomonas-Infektion es sei denn, es gibt eindeutige Beweise für eine Übertragung von der Mutter auf das Kind während der Geburt, für eine Blutkontamination oder dafür, dass die sexuell übertragbare Infektion (STI) bei einvernehmlichen sexuellen Aktivitäten mit einem Gleichaltrigen erworben wurde

    • sexuellen Missbrauch in Betracht zu ziehen, wenn ein junger Mensch im Alter von 16 oder 17 Jahren Hepatitis B hat und es gibt:
      • keine eindeutigen Hinweise auf eine Übertragung von der Mutter auf das Kind während der Geburt, eine nicht sexuelle Übertragung durch ein Mitglied des Haushalts, eine Blutkontamination oder darauf, dass die Infektion durch einvernehmliche sexuelle Aktivitäten erworben wurde, und
      • ein deutlicher Unterschied in Bezug auf die Machtverhältnisse oder die geistigen Fähigkeiten zwischen dem jungen Menschen und seinem Sexualpartner, insbesondere wenn es sich um eine inzestuöse Beziehung oder eine Beziehung zu einer Person in einer Vertrauensstellung (z. B. Lehrer, Sporttrainer, Geistlicher) handelt, oder
      • die Besorgnis, dass der junge Mensch ausgebeutet wird

    • sexuellen Missbrauch in Betracht zu ziehen, wenn ein junger Mensch im Alter von 16 oder 17 Jahren anogenitale Warzen hat und es gibt:
      • keine eindeutigen Hinweise auf eine nicht sexuelle Übertragung durch ein Mitglied des Haushalts oder darauf, dass die Infektion durch einvernehmliche sexuelle Aktivitäten erworben wurde, und
      • ein deutlicher Unterschied in Bezug auf die Macht oder die geistigen Fähigkeiten zwischen dem jungen Menschen und seinem Sexualpartner, insbesondere wenn es sich um eine inzestuöse Beziehung oder eine Beziehung zu einer Person in einer Vertrauensstellung (z. B. Lehrer, Sporttrainer, Geistlicher) handelt, oder
      • die Besorgnis, dass der junge Mensch ausgebeutet wird

    • sexuellen Missbrauch in Betracht zu ziehen, wenn ein junger Mensch im Alter von 16 oder 17 Jahren an Gonorrhö, Chlamydien, Syphilis, Genitalherpes, Hepatitis C, HIV oder Trichomonaden erkrankt ist und es gibt:
      • keine eindeutigen Hinweise auf eine Blutkontamination oder darauf, dass die STI bei einvernehmlichen sexuellen Aktivitäten erworben wurde, und
      • ein deutlicher Unterschied in der Macht oder den geistigen Fähigkeiten zwischen dem jungen Menschen und seinem Sexualpartner, insbesondere wenn es sich um eine inzestuöse Beziehung oder eine Beziehung zu einer Person in einer Vertrauensstellung (z. B. Lehrer, Sporttrainer, Geistlicher) handelt, oder
      • die Besorgnis, dass der junge Mensch ausgebeutet wird

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