Da eine Brustverkleinerung in der Regel eher der Verbesserung des Aussehens als der Gesundheit dient, wird sie normalerweise nicht vom NHS übernommen.
Der NHS übernimmt keine Kosten für Operationen aus rein kosmetischen Gründen.
Um eine kosmetische Operation vom NHS zu erhalten, benötigt eine Patientin eine Überweisung von ihrem Hausarzt
ein überwiesener Patient muss ein Beratungsgespräch mit einem plastischen Chirurgen und möglicherweise eine Beurteilung durch einen Psychiater oder Psychologen erhalten
Dieser prüft, ob ein ausreichender sozialer, psychologischer oder physischer Nutzen besteht, um eine Operation zu rechtfertigen, z. B. wenn Ihre Brüste Ihnen erhebliche Schmerzen oder psychische Probleme bereiten.
Die endgültige Entscheidung wird in der Regel in einer Sitzung eines Gremiums getroffen, das von Ihrer Organisation zur Finanzierung der Primärversorgung geleitet wird.
Das Gremium berücksichtigt die Informationen aus Ihren Beurteilungen und prüft Ihren individuellen Fall.
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