Zu den Kontraindikationen für die orale Auflösung gehören:
- Gallenwegsobstruktion
- nicht funktionierende Gallenblase
- schlechte Gallensäureabsorption, z. B. aufgrund einer Erkrankung oder Resektion des Darms
- aktive peptische Ulkuskrankheit
- Schwangere Frauen: Risiko der Teratogenese
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