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NICE-Leitlinien - die Verwendung von Infliximab oder Adalimumab bei Morbus Crohn

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Zusammenfassung der Leitlinien

  • Infliximab und Adalimumab werden im Rahmen ihrer zugelassenen Indikationen als Behandlungsoptionen für Erwachsene mit schwerem aktivem Morbus Crohn empfohlen, deren Erkrankung auf eine konventionelle Therapie (einschließlich immunsuppressiver und/oder kortikosteroidhaltiger Behandlungen) nicht angesprochen hat oder die eine konventionelle Therapie nicht vertragen oder Gegenanzeigen haben.
    • Infliximab oder Adalimumab sollte als geplante Behandlung bis zum Versagen der Behandlung (einschließlich der Notwendigkeit eines chirurgischen Eingriffs) oder bis 12 Monate nach Beginn der Behandlung verabreicht werden, je nachdem, was kürzer ist. Danach sollte der Krankheitsverlauf neu beurteilt werden, um festzustellen, ob eine fortgesetzte Behandlung weiterhin klinisch sinnvoll ist.

  • Wenn eine Person mit Morbus Crohn eine Behandlung mit Infliximab oder Adalimumab beginnt, sollten die Optionen (2) besprochen werden:
    • Monotherapie mit einem der beiden Medikamente
    • oder eine Kombinationstherapie (entweder Infliximab oder Adalimumab in Kombination mit einem Immunsuppressivum)
    • und teilen Sie der Person mit, dass Unsicherheiten hinsichtlich der vergleichbaren Wirksamkeit und der langfristigen Nebenwirkungen der Monotherapie und der Kombinationstherapie bestehen

  • Infliximab wird im Rahmen seiner zugelassenen Indikation als Behandlungsoption für Patienten mit aktivem fistulierendem Morbus Crohn empfohlen, deren Erkrankung auf konventionelle Therapien (einschließlich Antibiotika, Drainagen und immunsuppressive Behandlungen) nicht anspricht oder die konventionelle Therapien nicht vertragen oder Gegenanzeigen haben. Infliximab sollte als geplante Behandlung bis zum Versagen der Behandlung (einschließlich der Notwendigkeit eines chirurgischen Eingriffs) oder bis 12 Monate nach Beginn der Behandlung verabreicht werden, je nachdem, was kürzer ist. Danach sollte die Krankheit der Patienten erneut untersucht werden, um festzustellen, ob eine fortgesetzte Behandlung noch klinisch sinnvoll ist.

  • Die Behandlung mit Infliximab oder Adalimumab sollte nur dann fortgesetzt werden, wenn es eindeutige Hinweise auf eine anhaltende aktive Erkrankung gibt, die anhand von klinischen Symptomen, biologischen Markern und Untersuchungen, erforderlichenfalls einschließlich Endoskopie, festgestellt werden. Fachärzte sollten die Risiken und Vorteile einer fortgesetzten Behandlung mit den Patienten besprechen und einen versuchsweisen Abbruch der Behandlung für alle Patienten in Erwägung ziehen, die sich in einer stabilen klinischen Remission befinden. Bei Patienten, die die Behandlung mit Infliximab oder Adalimumab fortsetzen, sollte die Erkrankung mindestens alle 12 Monate erneut untersucht werden, um festzustellen, ob eine fortgesetzte Behandlung weiterhin klinisch sinnvoll ist. Patienten, deren Krankheit nach Absetzen der Behandlung wieder ausbricht, sollten die Möglichkeit haben, die Behandlung wieder aufzunehmen.

  • Infliximab wird im Rahmen der zugelassenen Indikation für die Behandlung von Patienten im Alter von 6 bis 17 Jahren mit schwerem aktivem Morbus Crohn empfohlen, deren Erkrankung auf eine konventionelle Therapie (einschließlich Kortikosteroide, Immunmodulatoren und primäre Ernährungstherapie) nicht angesprochen hat oder die eine konventionelle Therapie nicht vertragen oder Gegenanzeigen haben. Die Notwendigkeit der Fortsetzung der Behandlung sollte mindestens alle 12 Monate überprüft werden.

  • Für die Zwecke dieser Leitlinie wird ein schwerer aktiver Morbus Crohn definiert als ein sehr schlechter Allgemeinzustand und ein oder mehrere Symptome wie Gewichtsverlust, Fieber, starke Bauchschmerzen und in der Regel häufige (3-4 oder mehr) Durchfälle täglich. Menschen mit schwerem aktivem Morbus Crohn können neue Fisteln entwickeln oder extra-intestinale Manifestationen der Krankheit haben, müssen es aber nicht. Diese klinische Definition entspricht normalerweise, aber nicht ausschließlich, einem Crohn-Aktivitätsindex (CDAI) von 300 oder mehr oder einem Harvey-Bradshaw-Score von 8 bis 9 oder mehr.

  • Bei der Verwendung des CDAI und des Harvey-Bradshaw-Index sollten die Angehörigen der Gesundheitsberufe körperliche, sensorische oder Lernbehinderungen oder Kommunikationsschwierigkeiten berücksichtigen, die sich auf die Punktzahlen auswirken könnten, und die von ihnen als angemessen erachteten Anpassungen vornehmen.

  • Die Behandlung mit Infliximab oder Adalimumab sollte nur von Ärzten begonnen und überprüft werden, die Erfahrung mit TNF-Hemmern und der Behandlung von Morbus Crohn haben.

Referenz:


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Der Inhalt dieses Dokuments dient zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Notwendigkeit, bei der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten eine professionelle klinische Beurteilung vorzunehmen. Für die Diagnose und Behandlung jeglicher medizinischer Beschwerden sollte ein zugelassener Arzt konsultiert werden.

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