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Insulinabhängiger Diabetes mellitus und Autofahren

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Mit Insulin behandelter Diabetes

Gruppe 1:

  • Muss die Kriterien zum Führen eines Fahrzeugs erfüllen und die DVLA benachrichtigen. Alle folgenden Kriterien müssen erfüllt sein, damit die DVLA der Person mit insulinbehandeltem Diabetes eine Fahrerlaubnis für 1, 2 oder 3 Jahre erteilt
    • ausreichendes Bewusstsein für Hypoglykämie
    • nicht mehr als eine schwere Unterzuckerung im Wachzustand in den vorangegangenen 12 Monaten, wobei die letzte Unterzuckerung mehr als 3 Monate zurückliegt (siehe Leitfaden für wiederkehrende schwere Unterzuckerungen unten)
    • eine angemessene Blutzuckerkontrolle gemäß der Definition im nachstehenden Kasten durchführen
    • beim Führen eines Fahrzeugs keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt
    • die Sehkraftstandards für Sehschärfe und Gesichtsfeld erfüllt
    • wird regelmäßig überprüft

Anforderungen der Gruppe 1 für mit Insulin behandelte Fahrer, die eine Lizenz zur Überprüfung erhalten

  • Gruppe 1
    • Blutzuckermessung nicht mehr als 2 Stunden vor Beginn der ersten Fahrt und
    • alle 2 Stunden nach Beginn der Fahrt
    • zwischen dem Blutzuckertest vor Fahrtantritt und der ersten Blutzuckerkontrolle nach Fahrtantritt sollten höchstens 2 Stunden liegen
    • Die Antragsteller werden aufgefordert, eine Erklärung zu unterzeichnen, in der sie sich verpflichten, die Anweisungen des behandelnden medizinischen Personals zu befolgen und der DVLA jede wesentliche Veränderung ihres Zustands unverzüglich mitzuteilen.
    • Bei erhöhtem Hypoglykämierisiko (körperliche Aktivität, veränderte Essensgewohnheiten) können häufigere Selbstkontrollen erforderlich sein.

Vorübergehende Insulinbehandlung - einschließlich Schwangerschaftsdiabetes oder nach einem Myokardinfarkt

  • Gruppe 1
    • Darf Auto fahren und muss der DVLA nicht gemeldet werden, vorausgesetzt:
      • unter ärztlicher Aufsicht
      • vom Arzt nicht als Risiko für eine behindernde Hypoglykämie eingestuft wird
    • Darf weiter fahren, muss aber die DVLA benachrichtigen, wenn:
      • eine behindernde Hypoglykämie auftritt
      • die Behandlung länger als 3 Monate andauert - oder bei Schwangerschaftsdiabetes bis 3 Monate nach der Entbindung andauert

Beeinträchtigtes Bewusstsein für Hypoglykämie

Beeinträchtigtes Bewusstsein für Hypoglykämie ist für Fahrer der Gruppe 1 definiert als Unfähigkeit, den Beginn einer Hypoglykämie zu erkennen, da keinerlei Warnsymptome vorhanden sind".

Fahrer der Gruppe 2 müssen sich einer Hypoglykämie voll bewusst sein.

Schwere Hypoglykämie

Der Gesetzgeber definiert "schwer" als eine Unterzuckerung, die die Hilfe einer anderen Person erfordert.

Fahrer der Gruppe 1 - Hypoglykämie-Episoden, die während des festen Schlafs auftreten, werden für die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht mehr als relevant angesehen, es sei denn, es bestehen Bedenken hinsichtlich des Hypoglykämie-Bewusstseins.

Fahrer der Gruppe 2 - müssen alle Fälle von schwerer Hypoglykämie, die die Hilfe einer anderen Person erfordern, melden. Weitere Einzelheiten und die aktuellsten Leitlinien finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.

Weitere Einzelheiten und die aktuellsten Leitlinien finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.

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