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Vorübergehende Insulinbehandlung und Autofahren

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Autorenteam

Vorübergehende Insulinbehandlung - auch bei Schwangerschaftsdiabetes oder nach einem Myokardinfarkt

  • Gruppe 1
    • Darf fahren und muss der DVLA nicht gemeldet werden, vorausgesetzt:
      • unter ärztlicher Aufsicht
      • vom Arzt nicht als Risiko für eine behindernde Hypoglykämie eingestuft wird
    • Darf weiter fahren, muss aber die DVLA benachrichtigen, wenn:
      • eine behindernde Hypoglykämie auftritt
      • die Behandlung länger als 3 Monate andauert - oder bei Schwangerschaftsdiabetes bis 3 Monate nach der Entbindung fortgesetzt wird

Konsultieren Sie die DVLA Website für aktuelle Hinweise.

Referenz:


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