Ohnmachtsanfälle und andere paroxysmale Ereignisse
Die folgenden Punkte sind eine Zusammenfassung der NICE-Leitlinien zu Ohnmachtsanfällen und anderen paroxysmalen Ereignissen bei Kindern:
Ohnmachtsanfälle und Anfälle von Bewusstlosigkeit
- Kinder mit neu auftretenden Ohnmachtsanfällen (vorübergehender Bewusstseinsverlust), die mit Anfallsmarkern einhergehen, sollten dringend zur neurologischen Untersuchung überwiesen werden, entsprechend der Empfehlung für Menschen mit Verdacht auf Epilepsie in der NICE-Leitlinie zu vorübergehendem Bewusstseinsverlust ("Ohnmachtsanfälle") bei über 16-Jährigen (siehe verlinkten Artikel).
- Kinder, die mitten in der Aktivität das Bewusstsein verlieren oder Verhaltensausbrüche haben, die mit Bewusstseinsveränderungen oder Amnesie einhergehen, sollten dringend zu einer pädiatrischen Untersuchung überwiesen werden.
Ohnmachtsanfälle bei Kindern unter 12 Jahren
- Überweisen Sie alle Kinder unter 12 Jahren mit Ohnmachtsanfällen dringend zur pädiatrischen Beurteilung.
Vasovagale Synkope
- Kinder über 12 Jahren mit Ohnmachtsanfällen sollten nicht routinemäßig überwiesen werden, wenn eindeutige Merkmale einer vasovagalen Synkope vorliegen, selbst wenn diese mit einem kurzen Zucken der Gliedmaßen einhergeht. Dies entspricht den Empfehlungen für unkomplizierte Ohnmachtsanfälle in der NICE-Leitlinie zu vorübergehendem Bewusstseinsverlust ("Ohnmachtsanfälle") bei über 16-Jährigen (siehe verlinkten Artikel).
Ohnmachtsanfälle, Krampfanfälle oder Amnesie nach einer Kopfverletzung
- Bei Kindern, die nach einer Kopfverletzung Ohnmachtsanfälle, Krampfanfälle oder Amnesie in Bezug auf Ereignisse haben, ist eine sofortige Untersuchung im Krankenhaus erforderlich.
Referenz: