Diese Website ist für Angehörige der Gesundheitsberufe bestimmt

Go to /anmelden page

Sie können 5 weitere Seiten anzeigen, bevor Sie sich anmelden

Streptokokken der Gruppe B (GBS) bei Frauen

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Streptokokken der Gruppe B auf HVS bei nicht schwangeren Frauen:

  • "Streptokokken der Gruppe B (GBS) sind bei 10-15 % der Frauen vaginale Kommensalen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass GBS isoliert das Risiko einer PID erhöht. Asymptomatische Trägerinnen müssen nicht behandelt werden" (1). Beachten Sie, dass die National Library for Health (NLH) Women's Specialist Library eine Übertragungsrate von bis zu 30 % als vaginaler Kommensale angibt (2)

Streptokokken der Gruppe B in der Schwangerschaft (2):

Vorgeburtliche Infektion:

  • Während der Schwangerschaft kommt es bei vielen Frauen zu symptomatischem Vaginalausfluss, der das medizinische Personal dazu veranlassen kann, einen Abstrich für eine Kultur zu entnehmen. Wird GBS während der Schwangerschaft festgestellt, ist es wichtig, der Frau Folgendes zu erklären:
  • GBS ist ein normaler vaginaler Kommensale, der bei bis zu 30 % der Bevölkerung vorkommt.
  • Eine vorgeburtliche Behandlung mit oralem Penicillin verringert nicht die Wahrscheinlichkeit einer GBS-Kolonisierung zum Zeitpunkt der Entbindung und ist daher nicht erforderlich.
  • Das Vorhandensein einer vaginalen Besiedlung sollte in den Entbindungsunterlagen der Frau vermerkt werden, damit das medizinische Personal während der Geburt geeignete Maßnahmen ergreifen kann.
  • Es ist höchst unwahrscheinlich, dass GBS die Ursache für den vaginalen Ausfluss ist.

  • Das Risiko einer Neugeborenenerkrankung, wenn GBS in der 35. bis 37. Woche durch Abstriche aus der unteren Vagina und dem Rektum, die in einem Anreicherungsmedium kultiviert wurden, nachgewiesen wird, liegt bei etwa 1 zu 500.

  • GBS im Urin:
    • wenn GBS zu irgendeinem Zeitpunkt während der laufenden Schwangerschaft in einer Kultur nachgewiesen wird, besteht ein höheres Risiko einer Erkrankung des Neugeborenen
      • Möglicherweise deuten festgestellte Harnwegsinfektionen auf ein höheres Maß an GBS-Trägern im Genitaltrakt hin. Eine genaue Quantifizierung des Risikos einer neonatalen Erkrankung ist nicht möglich, aber zusätzlich zur Behandlung der Harnwegsinfektion zum Zeitpunkt der Diagnose sollte nach Rücksprache eine intrapartale Prophylaxe angeboten werden:
        • Frauen mit GBS-Bakteriurie in der laufenden Schwangerschaft sollte eine intrapartale IV-Antibiotikaprophylaxe angeboten werden.

  • vorzeitiger vorzeitiger Blasensprung:
    • Wenn GBS in einem Vaginalabstrich nachgewiesen wird, ist eine vorgeburtliche Behandlung speziell gegen GBS vor den Wehen nicht erforderlich. Eine intrapartale Prophylaxe sollte in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn die Wehen vor der 37.

Entbindung:

  • Im Vereinigten Königreich liegt die Inzidenz der früh einsetzenden neonatalen GBS-Erkrankungen bei etwa 0,5 pro 1000 Geburten. Etwa 60 % dieser Fälle sind mit identifizierbaren Risikofaktoren verbunden, von denen einige während der Geburt auftreten können. Zu den Risikofaktoren gehören:
    • intrapartales Fieber (>38C)
    • Frühgeburt (<37 Wochen)
    • verlängerter Blasensprung (>18 Stunden) während der Geburt
    • bekannter GBS-Träger
    • früheres Kind mit GBS-Erkrankung
    • eine GBS-Harnwegsinfektion während dieser Schwangerschaft

  • wenn eine vorgeburtliche GBS-Behandlung stattgefunden hat:
    • Eine mütterliche GBS-Infektion kann zufällig während der Schwangerschaft festgestellt werden, z. B. durch einen Abstrich bei vaginalen Symptomen. Eine Rekolonisierung des Genitaltrakts ist nach einer vorgeburtlichen Antibiotikabehandlung häufig, und eine Behandlung zu diesem Zeitpunkt kann eine Kolonisierung zum Zeitpunkt der Geburt nicht zuverlässig verhindern. Wenn eine Frau in der vorgeburtlichen Zeit Antibiotika erhalten hat, nachdem zufällig eine GBS-Besiedlung festgestellt wurde, ändert dies nichts an der Notwendigkeit von Antibiotika während der Wehen
      • Eine intrapartale Antibiotikaprophylaxe sollte für Frauen mit geringem Risiko in Betracht gezogen werden, bei denen während der vorgeburtlichen Zeit eine zufällige GBS-Übertragung festgestellt wurde, auch wenn sie vor den Wehen behandelt wurden.
  • NICE stellt fest, dass (3):
    • intrapartale Antibiotika
      • eine intrapartale Antibiotikaprophylaxe mit intravenösem Benzylpenicillin anzubieten, um eine früh einsetzende neonatale Infektion bei Frauen zu verhindern, die Folgendes hatten
        • ein früheres Kind mit einer invasiven Streptokokkeninfektion der Gruppe B
        • Gruppe-B-Streptokokken-Besiedlung, Bakteriurie oder Infektion in der aktuellen Schwangerschaft

    • Beratung nach der Schwangerschaft:
      • wenn ein Kind, das eine Streptokokken-Infektion der Gruppe B hatte, aus dem Krankenhaus entlassen wird:
        • weisen Sie die Frau darauf hin, dass bei einer erneuten Schwangerschaft:
          • ein erhöhtes Risiko einer früh einsetzenden Neugeboreneninfektion besteht
          • sie ihr Entbindungspflegeteam darüber informieren sollte, dass ein früheres Baby eine Streptokokkeninfektion der Gruppe B hatte
          • eine Antibiotikagabe während der Geburt empfohlen wird
        • den Hausarzt der Frau schriftlich darüber informieren, dass ein Risiko besteht für:
          • Wiederauftreten einer Streptokokken-Infektion der Gruppe B beim Baby und einer Streptokokken-Infektion der Gruppe B bei Babys in zukünftigen Schwangerschaften
      • wenn die Frau in der Schwangerschaft eine Gruppe-B-Streptokokken-Besiedlung hatte, ohne dass das Kind infiziert war, sie darüber zu informieren, dass dies bei einer erneuten Schwangerschaft keinen Einfluss auf die Behandlung der Geburt in der nächsten Schwangerschaft haben wird.

Verweis:

 


Erstellen Sie ein Konto, um Seitenanmerkungen hinzuzufügen

Fügen Sie dieser Seite Informationen hinzu, die Sie während eines Beratungsgesprächs benötigen, z. B. eine Internetadresse oder eine Telefonnummer. Diese Informationen werden immer angezeigt, wenn Sie diese Seite besuchen

Der Inhalt dieses Dokuments dient zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Notwendigkeit, bei der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten eine professionelle klinische Beurteilung vorzunehmen. Für die Diagnose und Behandlung jeglicher medizinischer Beschwerden sollte ein zugelassener Arzt konsultiert werden.

Soziale Medien

Copyright 2024 Oxbridge Solutions Limited, eine Tochtergesellschaft von OmniaMed Communications Limited. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Verbreitung oder Vervielfältigung der hierin enthaltenen Informationen ist strengstens untersagt. Oxbridge Solutions wird durch Werbung finanziert, behält aber seine redaktionelle Unabhängigkeit bei.