Der erste Schritt im Umgang mit Suizidalität besteht darin, dafür zu sorgen, dass der Patient sicher ist und die notwendige Unterstützung erhält. Die Angehörigen der Gesundheitsberufe sollten dringend das wahrscheinliche körperliche Risiko sowie den emotionalen und geistigen Zustand der Person in einer Atmosphäre des Respekts und des Verständnisses ermitteln.
Die Behandlungsstrategie richtet sich nach dem Grad des Selbstmordrisikos, das eine Person nach der Beurteilung aufweist.
- Wenn ein erhebliches Risiko für die Person besteht, die sich selbst verletzt hat, oder für Menschen, die sich selbst vergiftet haben, sollte dringend die nächste Notaufnahme aufgesucht werden.
- Wird eine dringende Überweisung an eine Notaufnahme nicht für notwendig erachtet, sollte eine Risiko- und Bedarfsbewertung vorgenommen werden, um zu beurteilen, ob eine dringende Überweisung an sekundäre psychosoziale Dienste erforderlich ist.
- Bedarfsermittlung - sollte umfassend sein und eine Bewertung der sozialen, psychologischen und motivationalen Faktoren umfassen, die für die Selbstverletzung, die aktuelle Suizidabsicht und die Hoffnungslosigkeit spezifisch sind, sowie eine vollständige Bewertung der psychischen Gesundheit und der sozialen Bedürfnisse.
- Risikobewertung - sollte die Identifizierung der wichtigsten klinischen und demografischen Merkmale umfassen, die bekanntermaßen mit dem Risiko einer weiteren Selbstverletzung und/oder eines Suizids verbunden sind, sowie die Identifizierung der wichtigsten psychologischen Merkmale, die mit dem Risiko verbunden sind, insbesondere Depression, Hoffnungslosigkeit und anhaltende Suizidabsichten.
Anmerkung:
- Risikobewertungsinstrumente und -skalen sollten nicht verwendet werden, um
- Vorhersage künftiger Selbstmorde oder wiederholter Selbstverletzungen
- zu bestimmen, wer eine Behandlung erhalten sollte und wer nicht oder wer entlassen werden sollte (1,2)
Entsprechend den in der Bewertung ermittelten Hauptbedürfnissen und Risiken sollten ein Pflegeplan und ein Risikomanagementplan erstellt werden. Dieser Plan sollte in Zusammenarbeit mit der Person, die sich selbst verletzt, und ihrer Familie, ihren Betreuern oder wichtigen Bezugspersonen entwickelt werden, wenn dies mit der Person vereinbart wurde.
- Die Ziele des Pflegeplans sind
- eine Eskalation der Selbstverletzung zu verhindern
- Verringerung des Schadens, der sich aus der Selbstverletzung ergibt, oder Verringerung oder Beendigung der Selbstverletzung
- andere risikobehaftete Verhaltensweisen zu reduzieren oder zu beenden
- Verbesserung der sozialen oder beruflichen Funktionsfähigkeit
- Verbesserung der Lebensqualität
- Verbesserung etwaiger psychischer Begleiterkrankungen
- Ein Risikomanagementplan sollte:
- auf jedes der in der Risikobewertung ermittelten langfristigen und unmittelbaren Risiken eingehen
- einen Krisenplan enthalten, in dem Strategien für das Selbstmanagement und der Zugang zu Diensten während einer Krise beschrieben werden, wenn die Selbstmanagementstrategien versagen (3)
psychologische, pharmakologische und psychosoziale Interventionen für alle Begleiterkrankungen vorsehen (1)
Verweis: