Selbstmord, abgeleitet von dem lateinischen Begriff sui caedere (sich absichtlich selbst töten), kann definiert werden als selbstverschuldeter Tod mit Anzeichen (entweder explizit oder implizit), dass die Person zu sterben beabsichtigt (1,2).
Ein Suizidversuch kann als selbstverletzendes Verhalten mit nicht tödlichem Ausgang beschrieben werden, bei dem es Anzeichen (entweder explizit oder implizit) für eine Todesabsicht gibt. Der Suizidversuch kann abgebrochen oder unterbrochen worden sein oder er war erfolglos (1,2).
Es ist wichtig, dass Kliniker die Absicht hinter einem potenziell selbstschädigenden Verhalten erkennen.
- bei suizidalen Verhaltensweisen - die Person hat zumindest teilweise die Absicht, ihr Leben zu beenden, z. B. nimmt ein 16-jähriger Junge eine kleine Überdosis Paracetamol in der Absicht, sich selbst zu töten, obwohl er es nicht schafft (Suizidversuch)
- nicht-suizidales selbstverletzendes Verhalten (NSSI) - selbstzerstörerische Handlungen ohne Suizidabsicht, z. B. ein 14-jähriger Junge nimmt eine große Überdosis Paracetamol, weil er wütend und aufgebracht war, er wollte sein Leben nicht beenden
- Einige NSSI-Verhaltensweisen können jedoch zum Tod führen - aus Unwissenheit oder aufgrund von Fehleinschätzungen, z. B. - der oben erwähnte 14-jährige Junge war sich der toxischen Wirkung der Dosis nicht bewusst und starb infolgedessen (1)
Das Fehlen einheitlicher Definitionen stellt ein großes Hindernis für eine klare Kommunikation zwischen Klinikern, Jugendlichen und Familien in Bezug auf Suizidgedanken und -verhalten dar. Der Columbia Classification Algorithm for Suicide Assessment (C-CASA), der als Forschungsinstrument entwickelt wurde, kann zur Vereinheitlichung der Terminologie in der klinischen Praxis verwendet werden (1).
Referenz:
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