Lassen Sie sich von einem Experten beraten.
Die Behandlung hängt vom Organismus und der Resistenz ab.
Behandlung von Nicht-Falciparum-Malariae - P. vivax, P. ovale oder P. malariae:
- Chloroquin
- wird zur Behandlung der akuten vivax-, ovale- und malariae-Malaria eingesetzt
- Erwachsene - anfangs 600 mg, dann 300 mg nach 6-8 Stunden, dann 300 mg an den Tagen 2 und 3
- Kinder - anfangs 10mg/kg/Base, dann 5mg/kg/Base 6-8 Stunden später und an Tag 2 und 3
- kann auch zur Wiederholung im Falle eines Rückfalls verwendet werden
- Chloroquin-resistente Vivax-Malaria - Chinin/Co-Artem/Atovaquon-Proguanil sind wirksam.
- bei P. vivax und P. ovale:
- Rückfälle können aufgrund persistierender hepatischer Formen auftreten - Hypnozoiten
- Auf die Behandlung mit Antimalariamitteln sollte eine Primaquin-Kur folgen, um einen Rückfall zu verhindern (zur Eliminierung der Hypnozoiten bei P. ovale oder P. vivax)
- für P. ovale - 15 mg täglich für 14 Tage bis
- für P. vivax - 30 mg täglich für 14 Tage
- kontraindiziert in der Schwangerschaft (1)
Behandlung der Falciparum-Malaria - P. falciparum
- Die 3 wichtigsten klinischen Optionen für die unkomplizierte Falciparum-Malariabehandlung sind
- orales Chinin plus Doxycyclin (oder Chinin plus Clindamycin unter bestimmten Umständen, z. B. bei Schwangeren und Kleinkindern) - Einnahme über 5-7 Tage
- Co-Artem (Artemetherelumefantrin) - Einnahme über 3 Tage
- Atovaquon-Proguanil (Malarone) - Einnahme über 3 Tage
- Aufgrund der Nebenwirkungen und der hohen Rate an nicht beendeten Kursen empfiehlt die British Infectious Society Mefloquin nicht als Therapieform im Vereinigten Königreich.
- Chloroquin wird NICHT für die Behandlung von Falciparum-Malaria empfohlen (1)
Für Personen, die eine Chemoprophylaxe einnehmen und sich in abgelegene Gebiete begeben, in denen es unwahrscheinlich ist, dass sie innerhalb von 24 Stunden ärztlich versorgt werden können, wird eine Notfallbehandlung empfohlen (2) - siehe verlinkter Artikel
Ratschläge zu spezifischen Problemen sind bei einer Reihe von Zentren erhältlich, deren Telefonnummern in Abschnitt 5.4 der BNF aufgeführt sind.
Vor der Verschreibung der verordneten Arzneimittel sollte die Zusammenfassung der Produktmerkmale konsultiert werden.
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