Früher wurde die AML von der französisch-amerikanisch-britischen Gruppe (FAB) morphologisch in bestimmte Subtypen eingeteilt:
- M0, undifferenzierte undifferenzierte myeloblastische Blasten, die durch monoklonale myeloische Antikörper oder Peroxidasen identifiziert werden;
- M1, myeloblastisch ohne vorherrschende Myeloblasten, geringe oder keine Reifung;
- M2, myeloblastisch mit Myeloblasten und Promyelozyten, weitere Reifung abnormal
- M3, promyelozytär, überwiegend Promyelozyten, oft hypergranulär
- M4, myelomonozytäre Anzeichen für granulozytäre und monozytäre Reifung, > 20 % im Blut oder Knochenmark
- M5, monozytär, überwiegend Monoblasten (M5a) oder Promonozyten (M5b)
- M6, Erythroleukämie > 50% Erythroblasten, oft bizarr, vielkernig, megaloblastisch
- M7, megakaryozytär, überwiegend Megakaryozyten oder Mikromegakaryozyten, oft in Verbindung mit akuter Myelofibrose
Diese Klassifikation wurde jedoch durch die neuere Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgelöst (1). Sie unterscheidet sich von der FAB durch die folgenden Punkte:
- Der Blastenanteil im Knochenmark, der das myelodysplastische Syndrom (MDS) von der AML trennt, wird von 30 % auf 20 % reduziert
- Berücksichtigung von vorausgegangenen MDS oder myeloproliferativen Störungen
- Schaffung von Kategorien, die durch bestimmte nicht zufällige zytogenetische Anomalien oder die entsprechende molekulargenetische Anomalie (t(8;21), t(15;17), inv(16)/t(16;16) und t(v;11q23)) definiert sind.
- Berücksichtigung einer mehrschichtigen Dysplasie mit oder ohne vorangegangene Knochenmarksstörung
- die Anerkennung einer vorangegangenen zytotoxischen Therapie als Teil der Klassifikation
- Einführung neuer morphologischer Subtypen (1).
Referenz:
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