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Herz-Kreislauf-Erkrankungen (CVD) und berufliches Fahren

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

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Autorenteam

Anspruch auf Gruppe 2:

  • Angina pectoris
    • Muss die DVLA benachrichtigen.
    • Darf beim Auftreten der Symptome nicht fahren.
    • Der Führerschein wird verweigert oder entzogen, wenn die Symptome anhalten (behandelt oder unbehandelt).
    • Der Führerschein kann wiedererteilt werden (vorausgesetzt, es liegen keine anderen disqualifizierenden Bedingungen vor), wenn:
      • seit mindestens 6 Wochen keine Angina pectoris mehr besteht
      • die Anforderungen für Belastungstests oder andere Funktionstests erfüllt werden können

  • akutes Koronarsyndrom
    • definiert als:
      • 1. Instabile Angina pectoris (Symptome in Ruhe mit EKG-Veränderungen)
      • 2. Nicht-STEMI (Nicht-ST-Hebungs-Myokardinfarkt) mit mindestens zwei der folgenden Kriterien
        • Symptome im Ruhezustand
        • Erhöhtes Troponin im Serum
        • EKG-Veränderungen
      • 3. STEMI (ST-Hebungs-Myokardinfarkt) Symptome mit ST-Hebungen im EKG
    • Darf nicht fahren und muss der DVLA gemeldet werden - für alle ACS.
    • Der Führerschein wird verweigert oder entzogen.
    • Der Führerschein kann nach mindestens 6 Wochen wiedererteilt werden, wenn:
      • die Anforderungen für Belastungstests oder andere Funktionstests erfüllt werden können
      • die LV-Ejektionsfraktion mindestens 40 % beträgt
      • keine andere disqualifizierende Bedingung vorliegt

  • elektiver perkutaner Koronareingriff (Angioplastie +/- Stent)
    • Darf nicht Auto fahren und muss die DVLA benachrichtigen
    • Der Führerschein wird verweigert oder entzogen.
    • Kann nach mindestens 6 Wochen wieder zugelassen werden, wenn:
      • die LV-Ejektionsfraktion mindestens 40% beträgt
      • die Anforderungen für Belastungstests oder andere Funktionstests erfüllt werden können
      • keine andere disqualifizierende Bedingung vorliegt

  • CABG
    • Darf nicht Auto fahren und muss die DVLA informieren
    • Der Führerschein wird verweigert oder entzogen
    • Kann nach 3 Monaten wieder zugelassen werden, wenn:
      • die LV-Ejektionsfraktion mindestens 40% beträgt
      • die Anforderungen für Belastungstests oder andere Funktionstests mindestens 3 Monate postoperativ erfüllt werden können
      • keine andere disqualifizierende Bedingung vorliegt

Bitte konsultieren Sie die Agentur für Führerscheine und Fahrzeugzulassung für die aktuellsten Ratschläge.

Verweis:


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