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Allgemeine Kontraindikationen\Richtlinien für die Impfung

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Im Allgemeinen können Impfstoffe bei fast allen Personen sicher verabreicht werden. Bei sehr wenigen Personen ist die Impfung kontraindiziert oder sollte aufgeschoben werden (1).

  • Alle Impfstoffe sind kontraindiziert bei Personen, die folgende Erfahrungen gemacht haben
    • eine bestätigte anaphylaktische Reaktion auf eine frühere Dosis eines Impfstoffs, der die gleichen Antigene enthält, oder
    • eine bestätigte anaphylaktische Reaktion auf einen anderen Bestandteil des betreffenden Impfstoffs, z. B. Neomycin, Streptomycin oder Polymyxin B (das in einigen Impfstoffen in Spuren enthalten sein kann) (1)
  • Inaktivierte oder abgetötete Impfstoffe sind im Allgemeinen sicher, und die einzige absolute Kontraindikation ist eine schwere lokale oder allgemeine Reaktion auf eine frühere Dosis.
  • Lebendimpfstoffe sind in der Schwangerschaft und bei Personen, die eine systemische Steroidtherapie erhalten oder aus irgendeinem Grund immunsupprimiert sind, kontraindiziert. Die Impfung kann jedoch durchgeführt werden, wenn die Risiken einer Infektion die Risiken einer Impfung übersteigen.
  • Die Lebendimpfstoffe sollten entweder gleichzeitig (möglichst an verschiedenen Stellen) oder mit einem Abstand von 3 Wochen verabreicht werden. (Außer bei der Verabreichung von BCG an Säuglinge, bei denen die orale Polioimpfung nicht verschoben werden muss).
  • 12 Wochen sollten nach einer Dosis humanen Immunglobulins vergehen, bevor ein Lebendimpfstoff verabreicht wird
  • während akuter fieberhafter Erkrankungen vermeiden
  • BCG sollte nicht an Patienten mit Ekzemen verabreicht werden, obwohl Ekzeme, Heuschnupfen, Asthma und topische Steroide ansonsten keine Gegenanzeigen für die Impfung darstellen.
  • Frühgeborene und Kinder mit Herz- und Lungenkrankheiten sollten nach den üblichen Zeitplänen geimpft werden. Frühgeborene sollten zu den gleichen Zeitpunkten geimpft werden, wie sie für Vollgeborene empfohlen werden, ohne Korrektur des Gestationsalters.

Die folgenden Punkte sind keine Kontraindikationen für eine Impfung, wurden aber in der Vergangenheit im Volksmund als solche bezeichnet:

  • Infektionen in der Vorgeschichte
  • stabiler neurologischer Zustand
  • Antibiotika-Therapie
  • Allergie in der Vorgeschichte, z. B. Allergie gegen Eiproteine
  • Stillen
  • Geschwister eines immunsupprimierten Patienten, außer bei Polio-Lebendimpfstoff, bei dem ein abgetöteter Impfstoff verwendet werden sollte
  • Gewicht
  • Neugeborenen-Gelbsucht

Referenz:


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