Diese Website ist für Angehörige der Gesundheitsberufe bestimmt

Go to /anmelden page

Sie können 5 weitere Seiten anzeigen, bevor Sie sich anmelden

Gesetz über psychische Gesundheit (1983)

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Last reviewed dd mmm yyyy. Last edited dd mmm yyyy

Autorenteam

Die meisten Patienten, die eine stationäre Behandlung benötigen, stimmen einer Krankenhauseinweisung zu und werden zu "informellen" Patienten. Eine Minderheit von Patienten - etwa 5 % - muss jedoch zwangsweise eingewiesen und inhaftiert werden. Die meisten dieser Patienten werden nach dem Mental Health Act von 1983 inhaftiert und häufig als "sectioned" bezeichnet - in Anlehnung an den Abschnitt des Mental Health Act, nach dem sie inhaftiert sind.

Alle zwangsweise untergebrachten Patienten sollten an einer psychischen Störung leiden, die eine Unterbringung in einem Krankenhaus im Interesse ihrer eigenen Gesundheit oder Sicherheit oder der Sicherheit anderer rechtfertigt.

Anmerkungen:

  • Der Mental Health Act 1983 wurde durch den Mental Health Act 2007 geändert (wird aber weiterhin als Mental Health Act 1983 bezeichnet).
    • Mit dem Mental Health Act 2007 wurde die Definition der psychischen Störungen, die unter den Mental Health Act fallen, geändert
      • jetzt definiert als "jede Störung oder Behinderung des Geistes".
      • Die vereinfachte Definition gilt nun für alle Abschnitte des Gesetzes.
      • vier Formen psychischer Störungen (psychische Krankheit, psychische Beeinträchtigung, schwere psychische Beeinträchtigung und psychopathische Störung) wurden abgeschafft
        • Dies bedeutet möglicherweise, dass einige Personen, die zuvor ausgeschlossen waren, nun eingeschlossen sind, z. B. könnten einige Personen mit einer erworbenen Hirnverletzung, die nicht unter den Begriff "geistige Beeinträchtigung oder schwere geistige Beeinträchtigung" fielen, nun vom Schutz des Gesetzes profitieren.
    • Es gibt zwei Ausnahmen, auf die speziell Bezug genommen wird:
      • Lernbehinderung
        • Eine Person mit einer Lernbehinderung darf nur dann inhaftiert werden, wenn diese Behinderung mit einem ungewöhnlich aggressiven oder ernsthaft unverantwortlichen Verhalten verbunden ist. Dies schließt natürlich nicht aus, dass Menschen, die zusätzlich zu ihrer Lernbehinderung eine andere Form der psychischen Störung (z. B. eine psychische Erkrankung) aufweisen, zwangsweise untergebracht werden können
        • gilt für alle Abschnitte, die sich auf eine längerfristige Zwangsbehandlung oder -betreuung aufgrund einer psychischen Störung beziehen (insbesondere Abschnitt 3, Abschnitt 7 (Vormundschaft), Abschnitt 17A (gemeindenahe Behandlung unter Aufsicht) und forensische Abschnitte gemäß Teil 3 des Gesetzes)
      • Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen
        • bezieht sich nur auf die Abhängigkeit und schließt die Auswirkungen von Substanzen wie Rauschzustände, Psychosen und Delirien nicht aus
      • Es ist zu beachten, dass die früheren Ausnahmen für "Promiskuität oder andere unmoralische Handlungen" in den Änderungen des Mental Health Act von 2007 nicht mehr enthalten sind.
        • bedeutet, dass Personen, bei denen Pädophilie diagnostiziert wurde, allein aufgrund dieser Tatsache in einem Krankenhaus untergebracht werden können
    • Das Gesetz stellt klar, dass von Fachkräften, einschließlich Ärzten, erwartet wird, dass sie die Leitlinien des Verhaltenskodex befolgen oder erklären, warum sie dies nicht tun.
    • Das Gesetz von 2007 enthält eine neue Bestimmung, die eine gemeindenahe Behandlung unter Aufsicht ermöglicht. Dies ermöglicht es einem Patienten, der aufgrund einer Behandlungsanordnung inhaftiert ist, seine Behandlung in der Gemeinschaft und nicht stationär zu erhalten
      • eine kleine Anzahl von Patienten, die derzeit nach der Entlassung aus dem Krankenhaus keine Unterstützung mehr erhalten, in der Gemeinde betreut werden können, mit der Möglichkeit, bei Bedarf wieder in ein Krankenhaus eingewiesen zu werden. Damit soll sichergestellt werden, dass sie weiterhin die erforderliche Behandlung erhalten. Es gibt keine untere Altersgrenze

Erstellen Sie ein Konto, um Seitenanmerkungen hinzuzufügen

Fügen Sie dieser Seite Informationen hinzu, die Sie während eines Beratungsgesprächs benötigen, z. B. eine Internetadresse oder eine Telefonnummer. Diese Informationen werden immer angezeigt, wenn Sie diese Seite besuchen

Der Inhalt dieses Dokuments dient zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Notwendigkeit, bei der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten eine professionelle klinische Beurteilung vorzunehmen. Für die Diagnose und Behandlung jeglicher medizinischer Beschwerden sollte ein zugelassener Arzt konsultiert werden.

Soziale Medien

Copyright 2024 Oxbridge Solutions Limited, eine Tochtergesellschaft von OmniaMed Communications Limited. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Verbreitung oder Vervielfältigung der hierin enthaltenen Informationen ist strengstens untersagt. Oxbridge Solutions wird durch Werbung finanziert, behält aber seine redaktionelle Unabhängigkeit bei.